Politische Ratsprotokolle 1841

keit u deren richtige Anwendung auf die vorkommenden Fälle gezeigt, auch war deßen Betragen stets untadelhaft. 6194. Thatbestandserhebungsakt über den im Hause N. 31. im Reichenschwall bei der Magdalena Schreihuber von unbekannten Thätern verübten Diebstahl. Diese Akten sind in der Registratur alles Fleißes aufzubehalten u. bei Ausforschung der Thäter gegen selbe wegen Verbrechen des diebstahls die Untersuchung zu führen, u. ist dieser Thatbestanderhebungsakt in der betreffenden Kriminaltabelle aufzunehmen. Referent erstattet bezüglich der von Theres Wagner je dieser Untersuchungssache abgelegten falschen Außage noch weiteren Vortrag, u. beantragt, daß, nachdem die Angabe der Wagner nicht durchgängig, sondern nur insofern als falsch darstellt, als sie aussagt, die in Rede verfangenen Löffel an die Vogler verkauft zu haben, diese Angabe nach dem Sinne des Hofdecrets dto. 26. März 1833 Z. 6428 sich nicht zu einer schweren Polizeiübertrettung qualifizire, indem die Absicht nicht dahin gerichtet war, das Gericht irre zu führen, sondern sich diese Löffel, als deren redlich Besitzerin sie erscheint, zu sichern, gegen Theres Wagner wegen Mangel rechtlicher Verdachtsgründe keine Untersuchung einzuleiten, u. ihr die zu Gericht gebrachten 2 Silberlöffel zurück zu stellen seien. Mit diesem Antrage sind sämtliche Hrn Votanten einverstanden, daher

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