Politische Ratsprotokolle 1841

tung des Schulgebäudes längstens bis 1. Oktober d.J. beigestellt sein muß, da bis dahin dieses Schulgebäude bezogen u. die Schule im Steyrdorf aufgehoben sein wird. 5772. Note der Distrikts-Schulenaufsicht wegen der Beziehung des neuen Schulhauses im Aichet u. der Aufhebung der Schule im Steyrdorfe. Da das neue Schulgebäude im Aichet nun endlich bewohnbar ist, u. da ohne Zweifel über die geschehene Betreibung auch dir Schulbänke in wenigen Tagen völlig beigestellt sein werden, zum Schulzwecke verwendbar sein wird, die im §. 358 der Schulverfaßung vorgeschriebenen Requisiten ohnehin nicht nur in der Aicheter, sondern auch in der Steyrdorfschule vorhanden sein müßen, auch die Schulbänke der letzteren samt Tafeln weiter verwendbar werden endlich mittelst h. Studienhofcoõnsdecret dto. 23 Jänner 1836 Z. 5521 für diesen Fall die Auflaßung der Schule im Steyrdorf angeordnet ist, so kann es keinem Anstande unterliegen, daß das neue Schulgebäude im Aichet mit Beginn des kommenden Schuljahres den 1. Oktober d.J. zur Schule verwendet, u. die Schule im Steyrdorf geschloßen werde. Hiervon ist die Bezirks-SchulenAufsicht, so wie der Herr Vorstadtpfarrer zur Wissenschaft u. weiteren Verfügung hinsichtlich des Lehrpersonals mittelst Note, das Kassaamt wegen Einstellung des Wohnzinses für die Schule in Steyrdorf, die betreffenden Hausbesitzer in Steyrdorf N. 35. u. 36. zur Wissenschaft, endlich der städtische Bauamtsverwalter

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