zu ihrer Verehelichung mit Karl Reiter, Silberarbeiter zu Waydhofen an der Thaya. Ist der Meldschein für die Bittstellerin auszustellen. 5577. Regg̃sdecret dto. 8. v.M. Z. 17093 u. k.ä. Intimation dto. 28 v.M. Z. 8272, daß die Umwandlung des auf dem Hause N. 137 in der Stadt radicirten Landkutschergewerbes in ein verkäufliches nicht bewilliget werde.Dem Andreas Wagner in Abschrift. 5562. Protokoll mit den Handschuhmachern u. Mathias Haider wegen Gewerbsstörung der Ersteren durch Letzteren. Da die Verfertigung lederner Beinkleider mit der sogenannten englischen Naht nur den Handschuhmachern zusteht, so hat sich Haider durch Verfertigung derselben der Gewerbsstörung schuldig gemacht, welche ihm mit dem Bedeuten abgestellt wird, daß er bei nächster Betrettung mit Geldstrafe belegt würde; die ihm abgenohmene Arbeit u. das Leder ist ihm im Einverständniße der Handschuhmacher erfolgt worden, er hat jedoch diesen Vorrath im Termine von 4 Wochen zu verkaufen. 5735. Protokoll mit Johann Neudorfer über die Beschwerde der hiesigen Linzerbothen wegen Störung ihrer Stellfuhrenbefugniße. Da der Johann Neudorfer selbst gesteht, daß er sich an die Unternehmung periodischer Personen-Transporte mittelst Stellfuhren der Linzer Landkutscher Michael Würflinger u. Martin Steinbruckner hierher nach Steyr angeschloßen habe, u. in Enns u. hier ein Pferdewechsel mit seinen Pferden Statt habe, derselbe aber hierzu nach Vor-
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