Erkenntniße auszufertigen. Rücksichtlich des Strazzensammlers Matzberger kann, da er nicht ausgeforscht werden konnte, derzeit nichts verfügt werden. Von dem Verfügten ist der Schullehrer Irk durch Dekret in Kenntnis zu setzen, u. derselbe zugleich anzuweisen, daß er künftig speciell anzuführen habe, wie viele Tage jedes Kind ohne Ursache aus der Schule ausgeblieben sei, wie viel das einfache Schulgeld für diese Zeit betrage, ob die Eltern das Schulgeld bezahlen oder davon befreit seien, wo sie zur Zeit der Anzeige wohnen, wie sie mit Taufu. Zunahmen heißen, ob sie nicht in einem andern Schulbezirke sich befinden, und ihre Kinder in eine andere Schule schicken. 2542. Protokoll über die Vernehmung der Eltern des Josef Weindlmayr u. Barbara Riener wegen vernachläßigtem Schulbesuche dieser ihrer Kinder. Juliana Weindlmayr ist wegen des nachläßigen Schulbesuches ihres Sohnes Josef Weindlmaier mit dem Erlage des doppelten Schulgeldes für 5 Monathe u. zwar pr Monath mit 20 xr CMz sommit zusammen mit 1 fl 40 xr CMz zu bestrafen, u. es sei hiervon die Hälfte dem Schullehrer Schiefermayr zu behändigen, die andere aber mittelst Bericht dem k.k. Kreisamte vorzulegen; rücksichtlich des Vaters der Barbara Riener Namens Bernhard Riener, ist dieser mit 4 fl CMz zum Armenfonde
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