Vernehmung mehrerer Eltern wegen nachläßigen Besuch der Steyrdorfer Schule von Seite ihrer Kinder. Ist dem Josef Höblauer mittelst Dekret zu bedeuten daß er künftighin seinen Sohn Josef Deutsch bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe fleißig in die Schule schicke, u. sich über die allfälligen Ursachen des Ausbleibens beim Lehrer ausweise; dasselbe ist der Magdalena Hak rücksichtlich ihrer Tochter Katharina Holzinger, dem Ferdinand Bogmayr rücksichtlich seiner Tochter Theres, dem Josef Grasel rücksichtlich seiner Tochter Anna, dem Franz Pichlwanger rücksichtlich seiner Tochter Theresia Hierwetter, dem Anton Kunz rüksichtlich seiner Tochter Josefa, dem Bestandgärtner Straßmayr rüksichtlich seiner Tochter Josefa zu bedeuten; rücksichtlich des Johann Gollnhuber u. der Katharina Schrotz ist, da durch die vorgebrachte Entschuldigung der Mutter Katharina Gollnhuber das oftmahlige Ausbleiben nicht gerechtfertiget ist, die noch immer ausbezahlt werdende Armenporzion für 2 Kinder einzustellen, hiernach das Erkenntniß auszufertigen, u. hiervon die Armeninstitutsrechnungsführung durch Rathschlag zu verständigen; rücksichtlich der Anna Mayr ist der Lehrer davon in Kenntniß zu setzen, daß dieselbe die Mädchenschule besuche; rücksichtlich der Marie Aichinger u. Theresia Grabner ist der Lehrer zur Abgabe seiner Äußerung zu beauftragen, ob die
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