daß diese Uhr des Riegler eine von den entwendeten sey, so glaube er, daß da keine weiteren Erhebungen zu pflegen, Johan Riegler auf freien Fuß zu setzen, u. ihm zu bedeuten sey, daß er sich um einen ordentlichen Erwerb bestrebe. Sämtliche Hrn. Votanten sind mit diesem Antrage einverstanden daher Conclusum per Unanimia: Ist Johann Riegler auf freien Fuß zu setzen u. ihm zu bedeuten, daß er sich um einen ordentlichen Erwerb bestrebe. Herr Magistr. Rath Freyinger referirt: N. 5054. Relation des Konskriptionsamtes ad N. 4920, daß der Polierergesell Georg Sageder als Elternloser zur hiesigen einheimischen Bevöllkerung konskribirt sey. Herr Referent ist der Meinung, Georg Sageder seyn wegen Ausstellung des Ehekonsenses u. der Entlassung an seine GeburtsObrigkeit als competente Behörde zu verweisen u. hienach sein Gesuch zu erledigen. Dagegen tragen die Herrn Räthe Freyinger, Maurer u. Buberl darauf an, daß der angesuchte Meldschein von hieraus als Zuständigkeitsbehörde zu erfolgen sey. Conclusum per Majora: Das Meldzettel zu erfolgen. Herr Magistr. Rath Buberl referirt: Nr. 4987. Die Geschmeidhändler Franz Kraft u. Franz Müller bitten, dem Johan Gründler Nr. 28 in Steyrdorf den Handel mit Eisengeschmeidwaaren einzustellen. Beide Theile auf 20. August vor Rath zu bestellen. N. 4988. Protokoll mit dem Schneiderhandwerke u. dem Gemeindeausschuße über das Gewerbsgesuch des Mathias Haider. Das Gesuch abweislich mit dem zu erledigen, daß der Ortsbedarf die Verleihung eines 2. Gewer-
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