Offenhaltung seiner Schenke beim Hause N. 28 in Aichet über 10 Uhr in der Nacht u. Verabreichung von Getränken schuldig, u. dieserwegen mit einer Geldstrafe von 4 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu belegen, u. hiernach das Erkenntniß auszufertigen; übrigens ist ihm mittelst Dekret zu bedeuten, daß er entweder diesen Ausschank künftighin nach den erfolgten Bewilligungen selbst besorge, oder dieselbe ganz aufgebe, widrigens ihm dieselbe im Polizeywegen eingestellt werden würde. Die Polizeysamtskanzley ist wegen der Überwachung besonders zu beauftragen. Herr Rath Buberl referirt. 4943. Untersuchungsakt gegen Antonia Heindl behufs deren Abgabe in die k.k. ProvinzialzwangsarbeitsBeßerungsanstalt in Linz wegen Müßiggang, Arbeitsscheue u. unsittlichem Lebenswandel. Antonia Heindl ist des Müßigganges, der Arbeitsscheue u. des unsittlichen Lebenswandels überwiesen, dieserwegen als zur Aufnahme in das k.k. Zwangsarbeitshaus in Linz qualificirt dorthin abzuliefern; hiernach das Erkenntniß auszufertigen, u. der Act dem k.k. Kreisamte zur höhern Erwirkung der dießfälligen Aufnahme mit Bericht vorzulegen. 4887. Theaterdirector Aloys Miller um ein Zeugniß über seine und seiner Gesellschaftsglieder Moralität u. Leistungen. Wird dem Bittsteller bestättigt, daß er vom 9. Mai bis 18. Juli heurigen Jahres hier theatralische Vorstellungen gab, daß er u. seine Gesellschaftsmitglieder durch ihre
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