sein müssen, so hat sich Johann Bürstinger wieder zu seinem vorigen Lehrherren Brillinger, von dem er aufgedungen worden, und bereits bei einem Jahre sich bei selben in der Lehre befindet um so jäherer zu verfügen, als ihm ohnehin unbenohmen bleibt, im Falle er künftighin von diesem seinem Lehrherrn zu strenge behandelt würde, richterliche Hülfe gegen ihn anzusuchen, deßen Johann Bürstinger durch seine Mutter, so wie Johann Brillinger u. Alexander Angerer, bei dem sich gegenwärtig dieser Bürstinger befindet, so wie das Schusterhandwerke mit dem Beisatze zu erinnern, daß zu mäßiger körperlicher Züchtigung bei Lehrjungen nur dann geschritten werden dürfe wenn andere gelindere Strafen, die stets vorausgehen müssen, nichts fruchten würden. Herrn Rath Maurer referirt: 4174. Regg̃sdecret dto. 8. Mai d.J. Z. 17995 intimirt durch k.ä. Signatur dto. 12. d.M. Z. 6294 mit der Genehmigung des Cautionsinstrumentes des Kassencontrollors Wenzel Brazda. Das Expedit hat den innliegenden Schuldschein samt Cautionsinstrument ad deposita zu bringen, u. wird zugleich der Depositencoõn aufgetragen, dem Wenzel Brazda die als Caution eingelegten baaren 500 fl CMz wieder zurükzugeben. 4134. Regg̃sdecret dto. 19. Mai d.J. Z. 13531 intimirt durch k. ä. Signatur dto. 17. d.M. Z. 6485 mit dem genehmigten Stiftbriefe der Michl Hummer'schen Messenstiftung zur Vorstadtpfarrkirche St. Michl, resp. Exdominicanerkirche. Ein Pare des Stift-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2