gert u. Mitter, auf die beschriebene Art u. gegen dem, daß sich hiebei befugter Werksleute bedient werde, bewilliget. In Betreff der fraglichen 2 Werkstättefenster aber kann die beantragte Versetzung u. Vergrößerung nicht bewilligt werden, sondern ist Bauführer dießfalls auf den Rechtsweg zu verweisen. N. 4061. Parere über die von dem beurlaubten Johan Gehbrand erhaltenen körperlichen Verletzungen. Dem Untersuchungsakte beizulegen, u. da die Verletzungen nicht unbedeutend sind, auch zu besorgen ist, daß die Freiheit der zu Untersuchenden die Untersuchung vereiteln würde, ist die Untersuchung gegen die Beschuldigten Andreas Jarosch u. Felix Stubenberger im Verhafte zu führen. Hr. Mag. Rath Buberl referirt: N. 4080. Gesuch des Carl Managetta, Inwohner N. 30 bei der Steyr um Verehelichungsbewilligung mit Kath. Steininger. Ist für den Bittsteller der Meldschein auszustellen jener der Braut zu vidiren. N. 4091. Relation des Polizeimanns Bachinger über am 20. dieß gepflogene GaßenPatroulle u. Nachsicht in der Gasthäusern u. Kegelstädten. Wider den Gastwirth Filip Wieser das Erkenntniß dahin auszufertigen, daß er sich durch Gestattung des Kegelscheibens zur angegebenen Zeit eines Polizei-Vergehens schuldig gemacht habe u. dieserwegen mit 2 Reichsthalern oder 3 fl CMz zu bestrafen sey. gelesen Reißer Bgst. Knoll Sekretär
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