Politische Ratsprotokolle 1841

beladenen die Mauth zu entrichten haben, der Mauthtariff vom 1. Novbr. 1832 die Abnahme der Mauthgebühr von 3 xr CMz von jedem eingespannten Pferde oder andern Zugvieh bei den mit innländischen Erzeugnißen beladenen Wägen auszugeben, da weiter in den Mauthordnungen die Strafe für das Umfahren der Schranken ohnehin enthalten sind; nach dem h. Hofkanzleydecrete dto. 2. Dez. 1824 Z. 35421 alle Zehentfuhren, gänzlich mauthfrei sind, nach den bestehenden Verordnungen nur die eigentlichen Wirtschafts- u. Gewerbsfuhren der Ortsbewohner keineswegs aber ihre Industrialfuhren von der Mauthentrichtung befreit sind, so werden sich die Schrankenpächter in der Zukunft hiernach zu benehmen wissen, deßen dieselben, die hiesigen Bräuer, Josef Ratzinger am Miesreitnergute, Karl Jocher, Anton Leopoldseder, Franz Rieß u. Josef Krenkelmüller mit Dekreten zu verständigen sind. Herr Rath Buberl referirt: 3948. Distriktsactuar Willner relationnirt ad N. 3947 P. über die Pulveraufbewahrungslocalität der Anna Bodendorfer. Der Anna Bodendorfer zu bestättigen, daß ihr Haus so beschaffen, u. für die Verwahrung des Schießpulvers bei ihr so gesorgt ist, daß gegen den ferneren Verschleiß deßelben polizeylicher Seits kein Anstand obwaltet. 3909. Maria Steyrer um die inwohnungsweise Aufenthaltsbewilligung bis nach ihrer Entbindung. Wird nur dann ertheilt,

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