Herr Rath Buberl referirt: 3828. Johann Stadlbauer um den Meldschein zu seiner Verehelichung mit Maria Elisabeth Plattner u. den Aufnahmsschein für die Braut. Für den Bittsteller ist der Meldschein auszustellen, der Braut aber zu bedeuten, daß sie ihren geburtsobrigkeitlichen Heurathsmeldscheines beizubringen habe, daß sodann anstandslos hierämtlich commãtisch vidirt werden wird. 3769. Aloys Randhartinger u. Wolfgang Fichtl um Gestattung, ihre Glaswaaren an Wochenmarktstagen auf Verkaufsständen feilhalten zu dürfen. Den Exhibenten zu bedeuten, daß ihnen unbenohmen bleibe, ihre Fabrikate an den Wochenmarktstagen feil zuhalten, nur haben sie den Verkaufsplatz beim Polizeyamte anzuzeigen. 3824. Johann Rekerziegl um Erstattung des beständigen hierortigen Aufenthalts u. Erfolglaßung aeines Aufnahmsscheines. Kann nicht bewilligt werden. 3799. Josef Nekheim um Überlaßung eines Grundfleckes zur Aufstellung seiner Markthütte. Die jedesmahlige Aufstellung der Hütte an dem bezeichneten Platze an Jahrmärkten wird gegen dem bewilligt, daß es dem Maãte stets unbenohmen bleibe, diesfalls, wenn öffentliche oder polizeyliche Rücksichten eintretten sollten, anderweitig zu verfügen. 3840. Erhebungsakt über die Rettung des am 23. März d.J. in den Enns-
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