Politische Ratsprotokolle 1841

Josef Wagner aus dem Armenfonde. Weil der blinde Knabe Josef Wagner laut der sub Nr. 2534. vorliegenden Note der Blindeninstitutsdiõn in der Anstalt nicht länger mehr behalten werden konnte, weil er mit Beinfraß behaftet ist, u. deßhalb wieder hierher geschickt worden ist, derselbe ferner laut ärztlichem Zeugniße auf einige Zeit in das Bad in Hall gebracht werden muß, u. laut der über Verwandte seines Vormundes Goldnagel hierher gelangten Anzeige des Badinnhabers Urlaub nur für Quartier u. Bäder täglich 12 xr CMz alldort zu bezahlen sind, so wird der Armeninstitutsrechnungsführung aufgetragen, die angewiesene Zahlung in die Blindenanstalt einstweilen einzustellen, dagegen dem Vormunde den auf 1 Monath nothwendigen Betrag für das Bad in Hall pr 6 fl CMz auszubezahlen, der Vormund hat sohin diesen Knaben nach Hall zu bringen, u. sich seiner Zeit über die gehörige Verwendung des Betrages hierorts schriftlich auszuweisen. ad 304. Kreisamtsdecret wegen der Erweiterung des hiesigen Gottesackers. Rerent ersattet folgenden Vortrag: Die h. k.k. Landesregierung hat laut dieses Dekretes &. laut Erledigung vom 9. 8ber 1840 Z. 12350 aufgetragen einen Antrag zu stellen, womit der M. V. F. daführ entschädigt werden soll, daß dem selben das Freigeld von demjenigen Grunde für die Zukunft entgeht, welchem von der Stadlmayrgutsbesitzerin zur Erweiterung des

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2