nahme der einschlägigen Rechnungen u. Akten zu gestatten sei, oder falls ein oder anderes im Termine nicht realisirt werden könnte, innerhalb desselben das wohlbegründete Fristungsgesuch zur weitere Vorlage herein zu geben; daher Conclusum per majora Hierüber wird, da bei dem hohen Aller des Landesadvocaten Hrn. Albert Schellmann senior u. den dasselbe begleitenden Gebrechen eine zweckmäßige Förderung des hier in Rede Stehenden Geschäfts nicht zu erwarten steht, derselbe der aufhabenden Jakob Pierer'schen Vlaãftscuratel enthoben, u. an seiner Statt als solcher der Landesadvocat J.U. Dr. Albert Schellmann junior stellt, und demselben unter Zustellung einer Anschrift der k. ä. Erledigung dto. 23. April d.J. N. 4380. aufgetragen, daß er im Termine von 14 Tagen a die recepti entweder die Anstände gegen die Berichtigung der buchhalterischer Seits ausgesprochenen Ersatzsposten hierorts vorbringe, oder angebe, wie sie geleistet werden können u. sollen, geeigneten Falls wegen Auflaßung derselben im Wege Rechtens oder der Gnade das Einschreiten mache, zu welchem Ende demselben die Einsicht der Rechnungen, Censursoperate u. übrigen hierauf Bezug nehmenden Akten so wie deren Abschriftsnahme gestattet wird, endlich, wenn, wie vorzusehen ist, ein oder anderes im gegebenen
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