gestohlene Gut nicht versperrt war, u. nur 10 fl 40 xr CMz beträgt, so sei dieser Thatbestandserhebungsakt bis zur Auffindung von Inzichten u. sohinnigen Untersuchungseinleitung in der Registratur aufzubewahren, gegen den seiner Zeit etwa bekannt werdenden Thäter die Untersuchung wegen schwerer Polizeyübertrettung des Diebstahls zu führen, übrigens dieser Akt in der betreffenden Tabelle aufzunehmen. Mit dieser Meinung vereinigen sich sämtliche Herren Votanten, daher Conclusum per unanimia: Nach dem Antrage des Referenten. Herr Rath Maurer referirt: 3184. Protokoll über die Aufnahme des städtischen Praeliminars pro 1842. Das belegte Praeliminar mittelst Bericht dem k.k. Kreisamte vorzulegen, u. da in Folge h. Regg̃sdecretes dto. 25. Nov. v.J. N. 35174 gleichzeitig rücksichtlich des Fortbezuges der erhöhten Veränderungsgebühren, das abgesonderte Gutachten zu erstellen ist, diese Sache aber mit dem Wirthschaftsrathe zu berathen ist, der des Jahrmarktes wegen nicht bereit ist, zur Erstattung desselben einen erweiterten Termin von 8 Tagen anzusuchen. Kreisämtliche Erledigung dto. 23. April d.J. Z. 4380 wegen Berichtigung der buchhalterischen Ersatzposten zum M. V. Fonde u. St. R. Amte aus der Jakob Piererschen Vlaãft. Referent trägt an: Diese Erledigung in Abschrift
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