Kreisamt zu erstatten. welcher die Rechtfertigung des recurrirten Bescheides darin sucht, daß nur die erste Klagschrift dem Gegner ad manus zuzustellen ist, die andern dem bereits bestellten Bevollmächtigten, hier dem Dr. Wieser, zuzustellen sind, u. daß die Taxe jene Partheizu zahlen habe, auf deren Einschreiten die richterliche Verfügung geschieht, daher en Abweisung des Recurrenten gebethen werden (§.§. 385. u. 393. der a. G. O. Hofdecret dto. 23. April 1802 Z. 561 u. §. 3. der Taxordnung in Streitsachen). Hr. Rath Haydinger ist mit dem Referenten einverstanden. Hr. Rath Maurer bezieht sich auf sein in Sachen am 28. Februar d.J. abgegebenes Votum wegen Aufrechthaltung der sub Z. 4167 J. de 1840 erfloßenen hierstelligen Erledigung, und ist daher, da er die Beschwerde des Viertelmayr als begründet erachtet, auch mit dem entworfenen Berichte nicht einverstanden. Hr. Rath Buberl ist mit dem Referenten einverstanden, daher Conclusum für majora: Ist nach dem Entwurfe des Referenten Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten, u. um Aufrechthaltung des recurrirten Bescheides zu bitten. Herr Rath Maurer referirt. 2604. Regg̃serledigung dto. 1. v.M. Z. 8795 intimirt durch k.ä. Signatur dto 21. v.M. Z. 4303; daß Vinzenz Baumgartner auf Kosten des Staatsschatzes in die Irrenanstalt übernohmen werde. Den Vater Stefan Baumgartner durch eine Abschrift mit dem zu verständigen, daß er seinen Sohn nun ungesäumt, u. zwar mit reinlicher Klei¬ dung versehen, in die
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