Verkaufspreise sogleich u. längstens bis 11 Uhr Vormittags in der Polizeyamtskanzley angegeben, endlich ist an das k.k. Kreisamt Bericht zu erstatten, daß in der Preiserhebung des Mundmehles, kein Quanthum obwalte, u. ist in selbem weiters das oben verfügte anzuzeigen. 28. Kreisamtssignatur dto 4. d.M. N. 15299 um Bericht über die Beschwerde des Polizeysoldaten Franz Hofstetter gegen die wider ihn verhängte Dienstentlaßung. Bericht zu erstatten u. um Abweisung des Recurrenten darin zu bitten, weil derselbe zum öftern male, wiewohl fruchtlos, ermahnt, und gestraft worden, u. ein Beispiel aufgestellt werden muß, derselbe sich während seiner Anstellung dienst- und subordinationswidrig benohmen hat, und nun auch häufige Schulden dieses Mannes, besonders Wirthshausschulden, zu Tage kommen. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär
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