Politische Ratsprotokolle 1841

Rathsprotokoll zur Sitzung am 2. Jänner 1841 In Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer. Maatsrath Haydinger Freyinger Maurer. Buberl Sekretar Bleyer Referat des Hrn. Raths Haydinger. ad 6178. Erinnerung wegen Anweisung des Diurnums des Josef Schwediauer. Da Josef Schwediauer als aufgenohmener Diurnist zu den Katastralarbeiten am 1. Dez. v.J: seine Dienstleistung angetretten hat, so ist deßen das Kassaamt mit dem Beisatze durch Dekret zu verständigen, daß er mit diesem Tage in Bezug seines Diur-

nums täglicher 45 xr CMz eintrette. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 9. Jänner 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer. Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hrn. Raths Haydinger. Schreiben des Pfleggerichts Ennsegg mit 933 fl 37 1/2 xr CMz als das von den Ignaz Carfelhuber'schen Konleuten dem hiesigen Armeninstitute zurückbezahltes SchuldCapital. Das Stadtkassaamt hat diese 933 fl 37 1/2 xr CMz in der gehörigen Kassa wohl aufzubewahren, und in Rechnung zu stellen; der Bartelhuber'sche Schuldbrief ist ex deposito an das Expidit zu erfolgen, u. sammt intabulationsfähiger

Quittung an das Pfleggericht Ennsegg mit Schreiben einzusenden, auch der im Schreiben des Pfleggerichts Ennsegg irrig angeschloßene Bartelhuber'sche Schuldbrief pr 100 fl CMz für Rosina Ortner anzuschließen, übrigens das Edikt wegen Anlegung dieser 900 fl CMz auf 4 Wochen auszufertigen, zu affigiren, u. der Zeitung einzuschalten. Hr. Rath Maurer referirt. 61. Protokoll über die Vernehmung der Mutter u. des Vormundes des Josef Wagner, wegen übler Behandlung desselben. Ist sich wegen Wiederaufnahme des Josef Wagner in die Blindenanstalt an die Direction zu verwenden, u. zugleich um die Mittheilung der Ursache seiner Entlassung zu ersuchen. 3350. Hr: Rath Buberl referirt. Mathias Löschenkohl um den grundobrigkeitlichen Heurathsmeldschein mit Theres Schütz. Mit dem zurukzustellen, daß in dieses Gesuch nicht gewilliget werde, weil der Maãt nicht Geburtsobrigkeit des Bittstellers ist. 17. Ludwig Michl ein gnädige Aufnahme als unentgeldlicher Kanzleypraktikant. Wird selber gegen Angelobung der Verschwiegenheit u. des Gehorsams zur zweimonatlichen Probezeit zugelaßen. 18. Johann Weibl um den Meldschein für sich u. seiner Braut Barbara Hoffmann Aufnahme. Bewilligt. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung am 13. Jänner 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hrn. Raths Maurer. 111. Protokoll wegen Aufnahme des Josef Stiegler in das Krankenhaus. Ist auf Kosten des Fondes aufzunehmen, u. dagegen die Sondersiechenhauspfründe einzuziehen. 53. Kreisamtscurrende dto. 19. Dez. v.J. B. 14935 wegen des Schulbücherverschleißes. Eine Abschrift dieser Currende der Greis'schen Buchhandlung, dem Hrn. Direktor der Normalschule u. den hiesigen Trivialschullehrern zur Wissenschaft u. genauen Darnachachtung zuzustellen.

122. Kassencontrollor Wenzel Brazda deponirt baare 500 fl CMz als Dienstcaution mit der Bitte um Erfolglaßung seiner als Distriktsactuar deponirten Dienstcaution in 2 4 % Metallobliõnen à 100 fl CMz. Der Depositencoõn zur Empfangnahme u Ausstellung der Legscheine, die Erfolglaßung der frühern Caution betreffend ist unter Auszeigung der Rechnungsrichtigkeit in den verschiedenen Zweigen besonders einzuschreiten. 8262. Kreisamtserledigung dto. 14. Dez. v. J. N. 14308 mit der h. Regg̃entscheidung dto 7. v. M. v. J. Z. 36352 wegen der Begräbnißkosten der Anna Wuzelhofer. Abschriften hiervon, u. von der Erklärung des Franz Wiesner dto. 2. Dez. 1839 dem Vorstadtpfarramte mittelst Note mitzutheilen, und auch dem Franz Wiesner eine Abschrift obiger Erledigung u. des hohen Regg̃sdecrets zuzustellen. 110. Josef Stöbner als ex offo Vertretter der A. M. Krennmayr u. Vormund ihres unehelichen Kindes Mathias um Amtshandlung gegen den sich von hier entfernten u. in diesem Falle wegen listigen Vorspiegelungen u. Täuschung des Betruges schuldig gemachten Hausknecht Michael Zaininger, u. um Bekanntgabe, wohin er sich begeben habe. Dieses Gesuch mit dem zurückzustellen, daß hierorts nicht bekannt sei, daß Michl Zaininger sich von hier entfernt habe. Referat des Hrn. Raths Buberl. 212. Eva Maria Gührer um den Meldschein zur Verehelichung mit Michael Böhm. Der Meldschein für die Bittstellerin auszustellen u. wird ihr bedeutet, daß der Bräutigam den Meldschein von seiner Geburtsobrigkeit beizubringen

habe. 86. Franz Heßigill, k.k. Berggerichtsdiener um Ertheilung eines Meldscheins zur Verehelichung mit der Maria Rath. Ist der Meldschein für beide auszufertigen. 113. Die Viertelmeister im Wieserfelde Johann Berger. Franz Ullian, u. Johann Großauer um Entsetzung des Johann Seebacher u. Franz Müller vom Nachtwächterdienste wegen Saumsal, Trunkenheit u. Unfleiß. Sind Seebacher u. Müller als Nachtwächter zu entlassen, und an ihrer Statt der Anton Hüblauer u. Johann Aiblwimmer als solche anzustellen, u. an sie die Dekrete auszufertigen. 8599. Das Expedit relationirt ad N. 6081 u. 6304 P. über den Verschleiß der vom Maãte Wien eingesendeten Loose aus der Einlösungslotterie der zu demolirenden zwei Häuser am Graben. Aufzubehalten, u. an das k.k. Kreisamtspraesidium Bericht zu erstatten, daß nur 2 Loose an Mann gebracht wurden, und die übrigen zur Einsendung bereit liegen. 1112. Äusserung des Polizeyamtes ad N. 47. über die Preiserhebung des Mundmehles. Aufzubehalten, u. wird der Marktaufsicht aufgetragen, in Zukunft die Wochenmarktspreiserhebungen jeden Wochenmarkt am Vormittage zu pflegen, Nachmittags sodann die Marktpreiszettel auszufertigen, u. jenes an das k.k. Verpflegsamt Enns bei eigener Haftung u. Verantwortung des Saumseelig, sogleich des andern Tags morgens abzusenden, ferner ist den Getreideverkäufern durch ein Publicandum aufzutragen, ihre

Verkaufspreise sogleich u. längstens bis 11 Uhr Vormittags in der Polizeyamtskanzley angegeben, endlich ist an das k.k. Kreisamt Bericht zu erstatten, daß in der Preiserhebung des Mundmehles, kein Quanthum obwalte, u. ist in selbem weiters das oben verfügte anzuzeigen. 28. Kreisamtssignatur dto 4. d.M. N. 15299 um Bericht über die Beschwerde des Polizeysoldaten Franz Hofstetter gegen die wider ihn verhängte Dienstentlaßung. Bericht zu erstatten u. um Abweisung des Recurrenten darin zu bitten, weil derselbe zum öftern male, wiewohl fruchtlos, ermahnt, und gestraft worden, u. ein Beispiel aufgestellt werden muß, derselbe sich während seiner Anstellung dienst- und subordinationswidrig benohmen hat, und nun auch häufige Schulden dieses Mannes, besonders Wirthshausschulden, zu Tage kommen. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung am 13. Jänner 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Da dem hiesigen ersten Kanzellisten Wenzel Brazda mit Erledigung dto. 12 d.M. ad N. 8366 P. de 1840.die hierseits durch die Resignation des Ernst Schindler in Erledigung gekommene KassenControllor-Stelle mit dem damit verbundenen Gehalte jährlicher 400 fl CMz verliehen worden ist, wird demselben, nachdem er sich noch vorher der bestehenden Vorschrift gemäß über den Erlag seiner Dienstcaution pr 500 fl CMz gehörig ausgewiesen hat, heute nach voraus geschikter Eides u. Meineidserinnerung im versammelten Rathe abgenommen folgender Diensteid: Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen

Verstand dahin ablegen, daß Sie die Ihnen in Ihrer Geschäftssphäre obliegenden u. Ihnen in der mitgetheilten, von hoher Landesstelle sanctionirten Instruction bekannt gegebenen Pflichten genau und pünktlich erfüllen, die Ihnen anvertrauten Gelder gehörig verwahren, genau verrechnen, eine Vermischung oder Vermengung derselben weder selbst veranlaßen, noch zugeben, vielmehr dieselben, u. die landesfürstlichen Steuergelder insbesondere abgesondert verwahren, u. ihrer gesetzlichen Bestimmung zuführen, daß Sie sich stets eines ordentlichen, fleißigen u. nüchternen Betragens befleißen, Ihren Vorgesetzten pünktlichen Gehorsam leisten, die schuldige Achtung bezeigen, von den Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimnißen Niemanden etwas außagen, in Allem das strengste Stillschweigen beobachten, sich des Schreibens der Quittungen, u der Behebung der Gelder für Privatte, des Handels mit Staatspapieren, Wechseln, Gold- oder Silbermünzen, es sey auf eigene Rechnung oder in Comission für Andere, und alles dießfälligen Negozierens sorgfältig enthalten, kurz überhaupt so handeln wollen u. werden, wie es Ihnen Ihre Instruction u. die Gesetze vorschreiben, u. Sie es sich vor der Welt, Ihrem Gewißen u. Gott zu verantworten getrauen. Endlich werden Sie auch noch schwören, daß Sie mit keiner geheimen Gesellschaft weder im Inn- noch in Auslande in Verbindung stehen, u. daß Sie, wenn es der Fall wäre, selber zugleich entsagen, u. sich auch in Zu-

kunft in keine solche einlaßen wollen u werden. Hierauf leistete Wenzel Brazda in die Hände des Praesidii folgenden Eid. Ich Wenzel Brazda schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Versand dahin, daß ich dem, was mir ist vorgehalten worden, und in Allem wohl verstanden habe, so getreu, genau u. gewissenhaft nachkommen wolle u. werde, als wahr mir Gott helfe. Wenzl Brazda Bleyer Sekretär gelesen Reißer Bgst. Rathsprotokoll zur Sitzung am 13. Jänner 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Da dem hiesigen Kanzleypraktikanten Johann Zeilmayr mit Erledigung dto. 12. d.M. ad N. 8259 P. de 1840 die hierseits durch die Gradualvorrückung des Christian Hübel in Erledigung gekommene Kanzleyacceßisten-Stelle mit dem damit verbundenen Gehalte jährlicher 150 fl CMz verliehen worden ist, wird demselben heute nach vorausgeschickter Eides- u. Meineidserinnerung im versammelten Rathe abgenohmen folgender Diensteid: Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt, oder zweideutigen Verstand, das heißt, daß Sie nicht anders

reden, als Sie denken, u. nicht anders denken, als Sie reden, dahin ablegen daß Sie die Pflichten des Ihnen verliehenen Dienstes genau und pünktlich erfüllen, Ihren Vorgesetzten die gebührende Achtung und Folgsamkeit bezeigen, die Ihnen zugetheilten Arbeiten fleißig u. genau besorgen, die Expeditionen richtig u. dem Original getreu, abschreiben u. collationiren die vorgeschriebenen Amts-Stunden strenge zuhalten, u. sich außerdem nöthigenfalls verwenden laßen, in allen Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimissen das strengste Stillschweigen beobachten, und sich jederzeit gewissenhaft, treu, und eines anständigen, nüchternen und tadellosen Wandels befleißen wollen. Sie werden weiters schwören, daß, wenn Sie als Aktuar in Criminalgeschäften werden verwendet werden, Sie die Fragen u. Antworten genau, so niederschreiben werden, wie Ihnen selbe in die Feder werden gesagt werden, daß Sie über alle sich hierbei ergebenden Vorfallenheiten das strengste Stillschweigen beobachten, auch jedes Ihnen anvertraute Gut getreulich bewahren werden. Endlich werden Sie noch schwören, daß Sie mit einer geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im Lande, noch im Auslande in Verbindung stehen, sich auch in Zukunft in eine solche nicht einlaßen, und wenn ersteres der Fall wäre, selber zugleich entsagen wollen u. werden. Hierauf leistete Johann Zeilmayr in die Hände des Praesidii folgenden

Eid. Ich Johann Zeilmayr schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt vorgehalten worden, und ich in Allem wohl verstanden habe, so genau, gewissenhaft u. pünktlich nachkommen wolle und werde, als wahr mir Gott helfe! Johann Zeilmayr Bleyer Sekretär gelesen Reißer Bgst. Rathsprotokoll zur Sitzung am 16. Jänner 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer. Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hr. Raths Freyinger. 126. Mathias u. Josefa Grasel melden wider den Bescheid dto. 22. v.M. Z. 5795 P. wegen Herabsetzung des Veränderungsgefälls von 135 fl auf 90 fl CMz den Recurs an. Diese Recursanmeldung wird der Wissenschaft genohmen, u. haben sich die Recurrenten über die erweiterte Frist nachträglich auszuweisen. Referat des Hrn. Raths Buberl. 5347. Kreisamtsignatur dto. 26. v.M. v. Jahres N. 15228 um Berichtserstattung über

die Hofbeschwerde der Elisabeth Hoffmann wegen verweigerter Dispens ihres Sohnes von der Wiederhohlungsschule. Bericht zu erstatten u. auf Abweisung der Recurrentin einzurathen, weil mit Bezug auf die unterm 4. Sept. v. J. N. 9818 dem Sohne der Frau Bittstellerin unbeschadet der Geschäfte seiner Mutter an jedem Sonntage doch so viel Zeit geblieben wäre, dem Wiederhohlungsunterrichte beizuwohnen, u. so dem Gesetz Folge zu leisten. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotocoll zur Sitzung am 20. Jänner 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Magistratsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Knoll Herr Magistratsrath Haydinger bringt in Vortrag: N. 159. Protokoll mit Friederich Poiger wegen Anweisung eines halben Pfundes Arsenik bei der Handelsmann Mathias Gausterer. Wird dem Bittsteller zu seinem Gewerbsbetrieb mir halbes Pfund Arsenik beim Handelsmann Gausterer angewiesen. Herr Magistratsrath Buberl bringt in Vortrag: N. 32 & 33. Gesuche der Josefine Gruber, um Verleihung des Sopranisten Dienstes u. der Charlotte Gruber um Verleihung des Altisten Dienstes bei

der hiesigen Stadtpfarrkirche. Sind diese beiden Gesuche bei dem Umstande, daß die Anstellungen der Kirchendiener u. des übrigen aus dem Kirchenvermögen zu zahlender Personen der hoh. Regierungsbestättigungen bedürfen, auch hohe Regierung mit Decret vom 9. April u. 5. 9ber v.J. N. 8694 u. 31466 angeordnet hat, daß bei künftiger Wiederbesetzung derlei Dienste eine den Verhältnißen u. Leistungen angemeßene Regulirung dieser Bezüge durch Festsetzung jährlicher Pauschalbeträge einzutreten habe, unter Anschluß eines Extractes der letzten Kirchen-Rechnung mittelst Bericht an das k.k. Kreisamt dahin einzubegleiten daß der Josefine Gruber der Sopranisten Dienst mit dem bisheriger Pauschal- oder Bestallungsbetrage per 50 fl CMz u. der Charlotte Gruber der Altisten-Dienste mit dem bisherigen Pauschal- oder Bestallungsbetrag per 130 fl CMz u. 15 fl CMz Quartiersbeitrag, u. zwar vom 1. Dezber v. J. an, der für diesen Dienste bereits seit 19. 9ber v. J. versehen, verliehen werden wolle. N. —. Erinnerung wegen Aufstellung eines Kanzellisten zur Besorgung des Dienstes des ehemahligen Konskr. B. Führers oder Distr. Aktuars u. VorspannsCoãirs. Referent erstattet Vortrag: Nachdem der Kanzellist Wenzel Brazda, welchem in dieser Eigenschaft in Folge der Hofk. Verordnung v. 12. Febr. 1831 Z. 3480 den Diensten eines jeweiligen Konskr. B. Führers, Dist. Aktuars u. Vorspanns-Coãirs versah, zum Kaßenkontrollor vorrückte, diese Dienstesverrichtung aber in Folge der citirten Verordnungen vom Tage des Diensteintrittes des neuen Kaßenkontrollors vor einem der 4 Magistratskanzellisten übernommen werden müßen, da sie mit den Polizeigeschäften in unmittelbarer Verbindung sind, u. die diesfalls täglich vorkommenden Fälle, so wie die Verfertigung der periodischen Eingaben keinen Aufschub erleiden, so handle es sich um die Frage welchen der 4. Kanzellisten diese Verrichtungen zu übertragen seien, da mit selben auch der Erlag einer Caution per 200 fl CMz verbunden ist. Den 1. Kanzellist Weber arbeite

gegenwärtig aushilfsweise in der Registratur u. sey dort unentbehrlich, übrigens aber auch in den Konskr.- u. Polizeigeschäften nicht eingeübt. Der Kanzellist Bindlehner habe die Führung des Einreichungsprotokolls u. die damit verbundenen Geschäfte übernommen. Der Kanzellist Hübl müsse beständig zu den Geschäften in der Kanzelei verwendet werden; beide letzteren seyn auch in Dienstesjahren noch zu wenig vorgerückt um mit Beruhigung zu diesen Geschäften verwendet werden zu können. Referent bringe dabei den Kanzellisten Willner einstweilen zu diesen Geschäften in Vorschlag, da Willner bereits schon Geschäftserfahrung hat, sich auch in diesen Arbeiten bereits freiwillig einübte, u. von ihm auch eine genaue u. pünktliche Erfüllung dieser Verrichtungen mit Grund sich erwarten läßt. Sämtl. Hrn. Räthe, sowie das Präsidium selbst geben diesem Antrage ihre Zustimmung, daher Decret an den Kanzellisten Stefan Willner auszufertigen, daß bei der nunmehr erfolgten Beförderung des Wenzl Brazda von dem Augenblicke an, als letzterem in die Kassa übertritt, die Dienstesverrichtungen eines Konskr. B. Führers, Distr. Aktuars u. Vorsp. Coãirs mit Bezug auf seinen ohnedieß abgelegten Eid u. gegen sogleichen baaren Erlag der Caution vom 200 fl CMz zu übernehmen habe. Reißer Bgst. gelesen Knoll Sekretär

Formen: Commissions: Protocoll aufgenommen beym Magistrate Steyr am 1. Februar 1841. Gegenwärtige Titl: Herr Dechant u Stadtpfarrer Herr Mag. Rath Haydinger Joseph Kleisch Onk: Räth Raindl Bürgerausschuß Nekheim Herr Vorstadtpfarrer Aloys Himmelreich Aktuar Sylvester Weber. Armenvaser Hr: Markus Benoit Ignaz Pichler Franz Xaver Stadler Josef Erb Ignaz Schlyder Aloys Grossauer H: Mathias Stierl No 8184. Magdalena Ratninger Inwol¬ nerum im Schlußmayrhause bittet um eine höhere Bethei¬ lung aus dem Armenfonde Der Bittstellerinn wird ihr bis¬ Herr bezogener Armenbertrag von wöchentlich 14 Kr auf 21 Kr erhölt. fo: 248. Anna Mayyme, wohnhaft No. g im Aiget bittet um Erlö¬ hung des Armengeldes für Susana Kirchweger Der Susana Kirchwegen wird ihr Armenbeytrag von wöchent¬ lich 21 Xr auf 28 Sr erhöht.

No 247. . Franziska Plätzer, wohnhaft Herrn Dr. in Ort bittet und Un¬ terstützung aus dem Armen Der Bittstellerinn werden Tonde lich 14 xr W. W. aus Armenkassa angewiesen No 8006. Theresia Frühwirth, Inwohne, eine Herr Js in Resdorf bit¬ tet um gnädige Betheilung aus dem Armeninstitute. Der Bittstellerinn werde wöchentlichen 14 Sei W. aus der Armenkassa gewiesen. No 5074. Stephan Trostler, Inwohner 4to. 21° in Voglsang bittet um Betheilung aus dem Armenfonde . Derselbe nicht erschienen No 8183 Mandelena Sandmare bewol¬ nerinn No. 29 im Aichet bittet im Nahmen ihres Mannes Ge¬ org Landmayr um Betheilung 4 desselben aus dem Armenfonde Dem Georg Sandmayr ei den wöchentl: 28 Sej Wit¬ aus der Armenkassa getheilt No 116. Franz Menhart, Viertelmeister vond Äiget kto 85. bittet für die kranke und arbeitsunfähige Scherschmidtöchter Anna Berger um Betheilung aus dem Ar¬ men fonde. Der Anna Berger werden auf die Dauer ihrer Krank¬ heit aus der Armenkasse wöchentl: 21 Sr W: W: an¬ geruhen. Eo 114. Theresia Agnesberger ledige Bewohnerinn bey den 3 Allir¬ ten in der Stadt wegen Ar¬ menbetheilung Der Bittstellerinn werden wöchentlich 21 Sr W. W. aus der Armenkassa zu¬ getheilt. No 118. Simon Moser, verabschiedeter gemeiner v. H. H, v. Baden und Inwohner N° 53 in Ort bittet und Armenbetheilung Da Bittsteller noch arbeits¬ fähig ist, und sich noch sei¬ gen nöthigen Unterhalt er¬ werben kann, so kann seinem Ansuchen für dermahlen nicht No 147 willfahrt werden. Josepha Eraslinger, Messerner, gesellensehenweib No. 1.7. bey der Stern wegen Betheilung ihres Franken Mannes Joh: Haslinger aus dem Armenfonde. Dem Bittsteller Joh: Haslinger werden wöchentl: 28 Kr W. SW.

aus der Armenkassa an¬ wiesen. 16/6 181 Theres Köstler, wohnhaft Uhr 102 in der Stadt um Unter¬ stützung aus dem Armenfonde Der Bittsteller und wei¬ wöchentlich 14 Kr W. aus der Armerkastär getheilt. No 365. Wenel Zeiler, Gewohner bey der 4 Steyr HrN° 9. pcto: Unterstützung seiner beyden taubstummen Kin¬ der aus dem Armenfonde. Den zwey taubstummen dern des Wenzl. Zeiler lu Cácilia e Magdalen den jeden wöchentl: 28 R W. aus der Armen¬ zusammen also 56 Sr getheilt, und zugleich die N° 364. merkung gemacht, daß sie Andreas Kirchdorfer gewesenen löbl. Magistrat mit der Negelschmid in Voglsang Nro. E. lichen Armenvorstehung bittet für sich und sein Weib um 3. Regg wegen Aufnahm Betheilung aus dem Armen die Taubstum̅enlehranstalt fonde. wenden möchte. Den beiden Kirchdorfersche leuten werden, wöchentlich der Armenkassa 56 Sr K angewiesen. No 358. Anton Neumüller verehelichter Hof¬ 2 unverzusehl und Inwohner Nro 30 bey¬ der Stern bittet zur Betheilung aus dem Armenfonde Dem Bittsteller wurde auf die Dauer seiner heit wöchentl: 21 Se W. aus der Armenkassa zu theilt Nº 363. Barbara Wilhelm Inwohne eine Edt. 53. in Ort wegen Betheilung aus dem Armen¬ sende, oder um Armengelds¬ Erhöhung Da die Bittstellerum ohnehin mit wöchentl: 14 Sei W: W: aus der Armenkassa betheilt, und sie noch arbeitsfähig ist so kann ihrer Bitte nicht Statt gegeben werden. N°366. Katharina Navn Schmidgesellen eheweib und zuwohnenen N 2/3 A. in Wieserfeld bittet um eine höhere Betheilung aus dem Da die Bittstellerinn ohne¬ Hermenfonde Ein 14 Sr W: W: aus dem Armekasse bezieht, und selbe noch arbeitsfähig ist, so kann ihrem Gesuche um höhere Be¬ theilung nicht willfahrt wer¬ den. Nº 353. Mathias Rosenygger, Inwohl Bekl. 13 in der Schunau bittet für sich und seine 3 Kinder Fran¬ Anna und Maria um Betheilung aus den Armenfonde. Da Mathias Röseneggen seinen Erwerb noch als Stimmermann nachkommen kann, daher ar¬ bei Wähig ist, ferner da 2 Kin¬ den desselben, welche außer dem Ehe erzeugt wurden, nicht hier sorts gebürtig sind, und da sein No. 397 Weib, welche noch jung und auch Franz Heinlackl bewohner 4/2 90 arbeitsfähig ist, und selber vo¬ im Aulet, bittet für sich und eigen Jahres bey der Verehrli¬ sein Weib, um Erhöhung der Thung alle körperl: Constituti¬ In zur Arbeit dargethan hat, Armenportion so kann von einer Armenbe¬ Theilung, hier gar keine Rede seyn, Da beyde noch arbeitsfähig sind

und überdieß aus der kassa mit wöchentliche 28 Rthl theilt sind, so werden weilen mit ihrer Bitte No 398 rückgewiesen. Wolfgang Rundsteinen Inwol¬ ner Hr: in Fensdorf bit¬ tet nun Erhöhung seiner An¬ menportion von 2 Se auf 4 Sr Nachdem der Bittsteller nahm aus der Armen¬ mit wöchentl: 14 Sr am Armenkassa betheilt ge¬ zu kleinen Arbeiten Jo¬ ist, und sich bey seinem ter in Unterstand bey so kann ihm keine Er¬ zugetheilt werden. Abz: 468. Magdalena from hiesige Bewohnerinn bittet um Er¬ Höhung ihrer Armungor¬ tion Da die Bittstellerum o hin aus der Armenkast mit wöchentl: 21 Xr aus Gemeckassa betteilt, ist kann ihrem Gesuchen Erhöhung desselben we ihrer Arbeitsfähigkeit nicht Statt gegeben, und No 412. Paul Heinzinger Gewölz, ner im Hausdorfe Khr. 66 bittet um Betheilung aus dem Armenfonde Dem Bittsteller werde wöchentlich 28 Kr Str 9 bey seinem hohen Alter und Krankheitszustand aus der Armenkassa angewiesen. Ajægðigns ærelse Voservh Hersch und Hofämter vria Alsoys Himmelreich Pfarrer Weeber Actuar.

Rathsprotocoll Zur Sitzung am 10. Februar 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Mag. Rath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Knoll Herr Magistratsrath Buberl bringt in Vortrag: N. 134. Johan Schachermayr, Praktikant bittet um Verleihung einer sistemisirten Kanzlei-PraktikantenStelle. Dem Bittsteller unter Rückschluß seiner Beilagen durch Rathschlag zu bedeuten, daß zwar der Magistrat seine bisherige, fleißige Verwendung nicht verkenne u. bei Besetzung geeigneter Dienstesplätze auf selben Bedacht nehmen werde, daß er aber als systemisirter Kanzlei-Praktikant

nicht aufgenommen werden könne, weil ihm die hiezu erforderlichen Eigenschaften mangeln. N. 154. Georg Leithner Kanzlei Praktikant, bittet um Aufnahme als systemisirter unentgeltl. Kanzlei-Praktikant. Da der Bittsteller seit seiner hierämtl. Verwendung, d. i. vom 16. Jänner 1839 bis jetzt, seine Brauchbarkeit, Moralität, u. seinen Fleiß mit Zufriedenheit erwies, so wird derselbe als systemisierter unentgeltl. Kanzlei-Praktikant bei diesem Magistrate aufgenommen, wovon derselben mit dem Beisatze rathschlägig zu verständen ist, daß er zum Ablegung des dießfälligen Eides am 13 d.M. 9 Uhr vor Rath zu erscheinen habe. N. 945. Anton Adam bittet um Aufnahme als systemisirter unentgeltl. Kanzlei-Praktikant. Dem Bittsteller durch Rathschlag zu bedeuten das ein sich vorerst einer 6 wochentl. Probezeit, zu unterziehen, u. sich dieserwegen wegen Ablegung des Gelübdes bei dem Magistr. Präsidio zu melden habe. N. 747. Protokoll mit den Intereßenten u. Gemeindevorständen über das Gesuch des Johan Neudorfer u. Filip Wieser um Verleihung eines Stellwagen-Befugnißes. Aufzubehalten u. ist das Gesuch ad N. 8141 mit folgendem Bescheid zu erledigen. Da die Stellfuhrsbefugniße gleich den Fuhrmanns- u. Landkutscherbefugnißen zu den unzünftigen Polizeigewerben gehören u. sich bei Verleihung derselben strenge an die bestehenden Gewerbsvorschriften zu halten ist; auch ausdrücklich befohlen ist, daß dort wo es die Nothwendigkeit oder der Nutzen des Publikums nicht erheischt mit Verleihung derlei Gewerben nicht leicht vorgegangen werden solle & ferner, daß bei Ertheilung der Fuhrmannsbefugniße mit der erforderl. Vorsicht vor-

zugehen, u. die Landkutscher und Stellfuhren mit aller Strenge zu überwachen seyn, u. vorzüglich auf die Sittlichkeit der Kompetenten Rücksicht genommen werden muß, nach den gepflogenen Erhebungen aber eine Nothwendigkeit u. ein besonderer Nutzen des Publikums nicht vorliegt, so könne in das Gesuch der Bittsteller um Verleihung eines Stellfuhrsbefugnißes nach Linz nicht gewilliget werden; wovon selbe gegen Bevorlaßung des Rekurses zu Handen des Joh. Neudorfer, die Linzerbothen zu Handen der M. A. Buchegger rathschläg. zu verständigen gelesen Reißer Bgst. Knoll Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 17. Februar 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hr. Raths Maurer. 796. Kreisamtscurrende dto 29. v. M. Z. 1159 wegen Vorlage der Rechnungen über die Versorgungsanstalten u. Armeninstitute, dann der statistischen Elaborate hierüber. Ist ein Exemplar der Armeninstituts- und Milden-Versorgungsfondsrechnungsführung mit dem Auftrage zuzustellen, daß dieselbe die noch rückständige Rechnung ungesäumt vorlege; ein weiteres Exemplar samt

Beilagen ist dem Revidenten zur Errichtung u. Vorlage der statistischen Elaborate zuzustellen. 876. Kassencontrollor Wenzel Brazda um Erfolglaßung seiner als Conscriptionsbuchführer erlegten Dienstcaution pr 200 fl. Von diesem unbegründeten Gesuche kann kein Gebrauch gemacht werden. 797. Kreisamtserledigung dto. 10. d.M. Z. 903. über den Recurs des Leopold Pacher wegen 3 fl CMz Bothenlohn in caũ cã Franz Viertelmayr'sche Konleute pcto Kassirung der Färberaufhängstützen. Dem Expedite u. Leopold Pacher, letzterem mit Anschluß seiner Recursbeilagen zum Wissen u. Benehmen in Abschrift zuzustellen. Referat des Hr. Raths Buberl. 832. Polizeysoldat Josef Oberhuber um ein Dienstzeugniß. Dem Bittsteller wird bestättigt, daß selber mit 1. Okt. 1839 allhier als Polizeymann in Diensten stehe, u. in dieser Zeit sich den Gesetzen gemäß betragen habe. 865. Johann Oberndorfer um den Aufnahmsschein. Die gebethene Aufnahmsurkunde auszustellen. 178. Note des Hr. Stadtpfarrers Plersch wegen allfälliger Beeidigung des Meßners. Aufzubehalten; Renote zu erlassen, daß man diese Beeidigung nach der Vogteiinstruction nicht zuläßig erachte. 738. Pfarrherrliches Armuthszeugniß des Josef Brandstetter, Taglöhners N. 78 im Ennsdorfe. Ämtlich zu bestättigen.

824. Filipp Leßina um Ertheilung einer Marktbeziehungslizenz zum Handel mit Galanterie-Waaren. Da Bittsteller nur einen Hausierpaß besitzt kann diese Lizenz nicht ertheilt werden. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 20. Februar 1841 in Politicis Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretar Bleyer Referat des Hrn. Raths Haydinger. 309. Schreiben des Pfleggerichts Schloß Steyr mit der Anzeige des Fürstlich Lamberg' schen Revierjägers Johann Sixmayr, daß der Fladerbauer des Wilddiebstahls verdächtig sei. Referent liest die Voruntersuchungsakten ab, u. ist aus den in seinem Vortrage entwickelten Gründen der Meinung, weil die Beschuldigung darauf gegründet wird, daß in der Richtung des Fladergutsbesitzers Leopold Schüttenberger von den Jägern ein

Schuß fallen gehört wurde, sich Spuren von geschossenen Rebhühnern zeigten, bei der Hausdurchsuchung 2 Gewehre, ein Pistol, Rebhühnerfedern u. ein Fasankopf vorhanden, Schüttenberger jedoch hiervon Nichts zu wissen angibt, wie sie hergekommen, auch die Aßistenz nichts angibt, was auf die Spur eines Wilddiebstahls führen kann, sohin kein Anhaltspunkt vorhanden ist, diesfalls gegen den Ersteren, der nach seiner Angabe wohl schießen hörte, aber, weil er auf seine dadurch scheu gewordenen Pferde Acht haben mußte, nicht Zeit hätte, darnach umzusehen, eine Untersuchung wegen Wilddiebstahl einzuleiten, so sei dieser Akt bloß in der Registratur zu hinterlegen, dem Pflegerichte Schloß Steyr aber auf sein Schreiben zu erinnern, daß über gepflogene Vernehmungen keine Untersuchung gegen Leopold Schüttenberger wegen Wilddiebstahl einzuleiten befunden wurde. Hiermit sind sämtliche Votanten einverstanden daher Conclusum per unanimia: Ist dieser Act in der Registratur zu hinterlegen, dem Pfleggerichte Schloß Steyr aber auf sein Schreiben zu erinnern, daß über gepflogene Vernehmungen keine Untersuchung gegen Leopold Schüttenberger wegen Wilddiebstahl einzuleiten befunden wurde. Referat des Hrn. Raths Buberl. 900. Johann Scherb um Verleihung eines personellen Lohnrößlerbefugnißes. Abgewiesen wegen Mangel des Localbedarfes. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung am 24. Februar 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hrn. Raths Maurer. 205. Das Expedit berichtet, ad N. 63 P. daß die dem Anton Grumbök an der feindlichen Kriegscontribution gebührende Guthabung pr 12 fl 26 2/4 xr CMz von dem Maãte als Abhandlungsinstanz zu erheben sein wird. Da Anton Grumbök wirklich Mitbesitzer des höllerischen Zehents, war ist dieser Betrag seiner Zeit von dem Maãte zu erheben, und nachträglich zu verhandeln. 799. Bauamtsverwalter Benedikt erstattet ad N.

139 rücksichtlich der buchhalterischen Bemerkungen über den Steyrbrückenbau die abverlangte Äußerung. Da, wie es factisch bekannt ist, die ehemahligen Hrn. Oeconomieräthe Schreiner u. Pötzelberger diesen Brückenbau überwacht u. Theile geleitet haben, sind einem jeden derselben Abschrift der buchhalterischen Supermängel über diesen Bau mit dem Auftrage zuzustellen, daß sie ihre Aufklärung hierüber allenfalls gemeinschaftlich in längstens 14 Tagen hierher überreichen. Übrigens ist zur Erstattung der Supererläuterungen ein weiterer Termin von 6 Wochen mittels Bericht zu erbitten. 936. Protokoll mit Josef u. Elisabeth Vogl in Betreff der Freywerdung ihres Sohnes Franz Hoffmann. An das k.k. Kreisamt mit Bericht zu übermachen, und darin anzuführen, daß bei dieser Freywerdung, da die Papierer nicht zünftig und kein Commaire intervenirte, daß der Maãt ohnehin über den Besuch der Christenlehre u. Wiederhohlungsschule wache, u. daß die Angabe der Pfarrvorstehung, daß dieser Lehrbraten mit Bewilligung des Maãts abgehalten worden sei, unrichtig ist, weil derselbe hiervon keine Kenntniß hatte u. der Gastwirth nur eine Tanzmusiklizenz nachsuchte, welchen er auch ohne Lehrbraten hätte abhalten können. 917. Constitut mit Klara Mitter wegen Verkauf

ungewichtiger Butter. Hat sich hiedurch Klara Mitter nach §. 22. der W. M. O. der Übertrettung derselben schuldig gemacht u. ist dieserwegen als im ersten Betrettungsfalle mit 1 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen, wornach das Erkenntniß auszufertigen, zu publiziren, und im Fall sie sich damit zufrieden stellt, von ihr 1 fl E. Schein abzufordern, sodann das Protokoll vorzulegen ist. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 27. Februar 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Burgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hr. Raths Freyinger. 972. Expedit erstattet ad N. 901. die Voräußerung über das Gesuch des Kanzleypraktikanten Johann Schachermayr um Versetzug in die Expeditskanzley. Dem Schachermayr wird die Versetzung vom Grundbuchsamt in die Expeditskanzley bewilligt, u. ist statt deßen der Praktikant Michl dem Grundbuchsführer zur Verwendung von dem Expedit beizugeben.

Referat des Hr. Raths Maurer. 1023. Georg Wagner, um den Unterstand im Herrenhause. Bewilligt mit dem ausdrücklichen Bedeuten, daß er bei nächsten sich veroffenbarenden unordentlichen Benehmen, wieder aus demselben ohne weiterem entfernt werden würde. 1005. Protokoll mit Katharina Baumgartner N. 63 in der Stadt wegen einstweiliger Aufnahme ihres irrsinnigen Sohnes Vinzenz Baumgartner in das Krankenhaus. Vorläufig die Untersuchung wegen körperlicher Mißhandlung u. zwar im Verhafte zu führen. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll der Sitzung am 3. März 1841 In Politicis Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer. Maãtsrath Haydinger Freyinger krank Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hrn. Raths Maurer. 174. Protokoll mit dem Tischlermeister Adam Faßbender wegen Ausbeßerung der Schulschreibtafeln der k.k. Kreishauptschule allhier. Hierüber wird dem Tischlermeister Adam Faßbender aufgetragen, diese beantragte Schreibtafelausbeßerung ungesäumt zu bewerkstelligen, u. den Conto mit dem Lieferungscertificate versehen vorzulegen; das Expedit hat inzwischen den angewiesenen Betrag pr 18 fl 45 xr CMz bei der k.k. Schulfondskasse in Linz zu erhe-

ben u zu verrechnen. Referat des Hrn. Raths Buberl. 1111. Protokoll mit Barbara Schmiedinger wegen Invigilirung u. Zurechtweisung des in ihrer Erziehung stehenden u. entlauffenen Knaben Eduard Hierwertner. Da dieser Knabe gerichtlich zu Recht gewiesen u. belehrt wurde, nach Anzeige der Ziehmutter sich aber wieder heimlich entfernte, u. noch nicht zu Vorschein kam, so ist selber durch die Polizey aufzuspüren, zu Verhaft zu bringen u. gesetzlich zu behandeln gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 10. März 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Da mit Beschluß dto. 6. d.M. Z. 1312 P. u. 1323 P. die bisher hieramts in probeweiser Verwendung stehenden Ludwig Michl und Anton Adam als unentgeldliche und zwar letzterer in der Eigenschaft eines systemisirten Kanzleypraktikanten aufgenohmen wurden, werden dieselben nachstehend über vorausgegangene Eides u. Meineideserinnerung in Eid u. Pflicht genohmen. Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen u. Allwissenden einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand, das heißt, daß Sie nicht anders reden, als Sie denken, u. nicht anders denken, als

Sie reden, dahin ablegen, daß Sie Ihre Pflichten als Kanzleypraktikanten genau u. pünktlich erfüllen, Ihren Vorgesetzten die gebührende Achtung u. Folgsamkeit bezeigen, die Ihnen zugetheilten Arbeiten fleißig u. genau besorgen, die Expeditionen richtig u. dem Original getreu abschreiben, u. collationiren, die vorgeschriebenen Amtsstunden strenge zuhalten, u. sich außerdem nöthigenfalls verwenden lassen, in allen Ihren bekannt werdenden Amtsgeheimnissen das strengste Stillschweigen beobachten, und sich jederzeit gewissenhaft, treu, u. eines anständigen, nüchternen u. tadellosen Wandels befleißen wollen. Sie werden weiters schwören daß, wenn Sie als Actuar Kriminalgeschäften werden verwendet werden die Fragen u. Antworten genau so niederschreiben werden, wie Ihnen selbe in die Feder werden gesagt werden, daß Sie über alle sich dabei ergebenden Vorfallenheiten das strengste Stillschweigen beobachten, auch jedes Ihnen anvertraute Gut getreulich bewahren werden. Endlich werden Sie noch schwören, daß Sie mit keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im Lande noch im Auslande in Verbindung stehen, sich auch in Zukunft in eine solche nicht einlaßen, u. wenn ersteres der Fall wäre, selber gleich entsagen wollen und werden. erauf leisteten Ludwig Michl u. Anton Adam in die Hände des Præsidii folgenden

Eid. Ich Anton Adam und ich Ludwig Michl schwören vor Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden, und ich in Allem wohl verstanden habe, so genau, gewissenhaft und pünktlich nachkommen wolle und werde, als wahr mir Gott helfe! Anton Adam Ludwig Michl gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotocoll Zur Sitzung am 6. März 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Mag. Rath Haydinger Freyinger krank Maurer Buberl Sekretär Knoll Herr Magistratsrath Buberl referirt. N. 1312. P. Relation des Expedits über die vom Kanzlei Praktikanten Ludwig Michl vollstreckte Probezeit. Aufzubewahren u. dem Ludwig Michl auf sein Gesuch Z. 17 durch Rathschlag zu erinnern, daß derselbe, da er während seiner probeweisen Verwendung die erforderlichen nothwendigen Eigenschaften an den Tag legte, zur unentgeltlichen Kanzlei-Praxis bei diesem Magistrate zugelassen werde u. er sich wegen Ablegung des dießfälligen Eides bei dem Magistrats-

Praesidio zu melden habe. N. 1326. P. Expedit legt das Gesuch des Kanzlei-Praktikanten Anton Adam zur definitiven Erledigung vor. Aufzubehalten u. dem Anton Adam auf sein Gesuch Z. 745 durch Rathschlag zu erinnern, daß derselbe bei diesem Magistrate, nachdem er während der Zeit seiner probeweisen Verwendung vollkommene Brauchbarkeit an den Tag legte u. auch die übrigen erforderlichen Eigenschaften besitzt, als systemisirter unentgeltlichen Kanzlei-Pratikant an- u. aufgenommen werde, u. er daher in Betreff des in dieser Eigenschaft abzulegenden Eides bei dem MagistratsPraesidio sich zu melden habe. N. 1405. Sekretär Knoll überreicht des Licitationsprotokoll über das bei dem k.k. Berggerichte versteigerte alte aerarische Eisen. Dieses Protokoll samt der Erlöse dem k.k. Berggerichte mit Renote zu übermachen. gelesen Reißer Bgst. Knoll Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung am 10. März 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hrn. Raths Maurer. Erinnerung wegen der Aufnahme von Kranken in das hiesige Krankenhaus. Sind die hiesigen Ärzte u. Wundärzte mittelst Currende zu beauftragen, daß sie bei Ausstellung der Zeugniße zum Behufe der Aufnahme in das Krankenhaus nicht nur auf die Nothwendigkeit der Aufnahme, sondern auch auf die Thunlichkeit gehörige Rücksicht tragen sollen. Referat des Hrn. Raths Buberl. 1433. Johann Gärtner überreicht seine Recursschrift gegen das Strafurtheil

dto. 20. v.M. Z. 931. P. Dieses Gesuch samt Recurs u. dem Untersuchungsakt dem k.k. Kreisamte mit Bericht vorzulegen, u. um Abweisung des Recurses zu bitten, da Hausarrest u. Geldstrafe bei diesem Subjecte wirkungslos blieben, er gewöhnlich Abends betrunken ist, in diesem Zustande häufige Exceße veranlaßt, u. die verhängte Arreststrafe, seinem Hauswesen keinen Eintrag thut, da er Hülfspersonale hat, u. oft Geschäften u. Unterhaltung wegen mehrere Tage vom Hause abwesend ist. 1494. Josef Laske um Bestättigung seines Dürftigkeitsu. ärztlichen Zeugnisses. Mit dem rückzustellen, daß das vorliegende Zeugniß zur ämtlichen Bestättigung nicht geeignet sei. 6876. Josef Nekheim um Bewilligung zur Errichtung einer Markthütte. Bewilligt gegen dem, daß das Ausmaß nicht überschritten werde, die Hütte des Posamentirer Moser die Eckhütte bleibe, die Platz- u Beleuchtungsgebühren entrichtet, u. die übrigen Vorschriften beobachtet werden. Reißer Bgst. gelesen Bleyer Sekretär

Rathsprotokoll zur Sitzung am 13. März 1841 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reisser. Maãtsrath Haydinger Freyinger Maurer Büberl Sekretär Bleyer Referat des Hrn. Raths Maurer. 1332. Remißschreiben des Pfleggerichts Wildberg mit der Erklärung der Bauunternehmer der Leichenhofserweiterung. Diesen Bauenternehmern mittelst Dekret zu bedeuten, daß sie die Stämpelgebühren ungesäumt zu berichtigen, u. den Bau zu beginnen haben, widrigens sie die nachtheilige Folgen zu gewärtigen haben, u. daß von Erfolglaßung der Caution keine Rede sein könne. Referat des Hrn. Raths Buberl. 1527. Protokoll mit Josef Donke

u. Martin Hubinger wegen Gewerbsstörung durch Letzteren. Da Martin Hubinger selbst erklärt, daß er das personelle Tändlergewerbe des Johann Hofer auf eigene Rechnung pachtweise ausübe, so hat er sich dieser Gewerbsstörung sogleich u. um so gewißer zu enthalten, als er sonst mit Geld- u ConfiscationsStrafe belegt wird; dem Hofer wird bedeutet, das Gewerbe selbst u. auf eigene Rechnung auszuüben, als sonst gegen ihn nach dem Gesetze verfahren würde. 1524. Protokoll mit den Vorstehern des Schneiderhandwerks wegen Gewerbsstörung durch Martin Hubinger. Da sich Martin Hubinger einer Gewerbsstörung schuldig gemacht hat, wird dem Hrn. Sekretär Knoll aufgetragen, die demselben abgenohmenen 6 Stk. Unterziehhosen bei Gelegenheit der nächsten Licitation zu versteigern, von dem Erlöse 1/3-tel dem Armenfonde abzugeben, die andern 2/3-tel aber dem Hubinger, dem die weitere Strafe im Gnadenwege erlaßen wird, gegen Bestättigung zu behändigen. 1573. Renote des Vorstadtpfarramtes Steyr, daß dem Simon Anton Hölzl der gebethene Vorschuß pr 100 fl CMz a Conto seiner Forderung für die Orgelreparatur zu St. Michael erfolgt werden könne. Aufzubehalten, das Gesuch Z. 1095 P. des Hölzl damit zu erledigen, daß der Kirchenrechnungsführung zu St. Michael aufgetragen werde, dem Bittsteller 100 fl CMz Vorschuß auszubezahlen, übrigens wird ihm bedeutet, daß er verläßlich Anfangs Juli d.J. die Arbeit in der Kirche zu beginnen, u. sobald als

möglich zu vollenden weil sonst die in den Monathen August u September statthabenden Kirchenfeste der Arbeit hinderlich wären. 1572. Voruntersuchungsakt betreffend den der Josefa Haslinger zugefügten Diebstahl. Referent ist nach abgelesenen Akten u. Vortrag der Meinung, nachdem die Identitaet der Marie Steiner in Linz mit der Person, welche hier in Diensten stand u. unter dem Nahmen Marie Steininger bekannt ist, keinem Zweifel unterliegt, u. sich diese Steiner durch ihr Entweichen von der Haslinger am Tage des Diebstahls u. durch ihren üblen Leumund sehr verdächtig gemacht hat, so seien die Vorerhebungsakten betreffend den der Josefa Haslinger im Dezember v. J. zugegangenen Effektendiebstahl an den Maãt Linz als die competente Behörde zur Amtshandlung mit Schreiben einzubegleiten. Mit diesem Antrage sind sämtliche Herren Votanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Sind diese Vorerhebungsakten an den Maãt Linz mit Schreiben einzubegleiten. Bleyer Sekretär Nachtrag. Referat des Hrn. Raths Haydinger. ad. 3682 7388 de 1840 u. 937 de 1841. Kreisamtsdecrete dto. 12. Juni u. 9. Nov: 1840 u. Signatur dto 18. Feb. 1841 Z. 6570 12753 u. 1896 mit der Intimation der h. Regg̃serläße bezüglich der aus dem hiesigen Stadtkassaamte entwendeten 3044 fl 56 xr CMz von dem Maãte hierher zu erstattenden Recht-

fertigung. Referent beantragt diese Rechtfertigung mit folgen¬ dem Berichte abzugeben: /: k.k. Kreisamt:/ Weiland Allerhöchst Sr k.k. Majestät Franz der 1te haben in Gemäßheit des h. Hofdekrets dto. 5. Juni 1816. N. 9961 /: kundgegeben durch h. Regg̃sdekret dto. 24. Juni 1816 N. 8413 und k.ä. Intimat. dto. 8. Juli 1816 Z. 6928. :/ für die Verwaltung des Oeconomicums einen eigenen Wirthschaftsrath einzusetzen geruht. Nach dieser Organisation besteht der Magistrat aus 2 Senatsabtheilungen, der juridisch politischen und ökonomischen. Dieser Gesichtspunkt ist um so fester zu halten, als im Letztern nur 3 ökonomische unbesoldete Magistratsräthe fungiren, und dieser Sitzung der Bürgermeister mit einer Prohibitiv- und nur ein geprüfter Magistratsrath mit einer Informativ-Stimme beiwohnt, entgegen dieselben in der politischen Senats-Abtheilung nicht Sitz und Stimme haben. Dieß vorausgeschickt, vermeint der Magistrat, daß der von hoh. Regg̃ mit Verordnung dto. 7. Mai vor Jahrs Z. 12544 /: intimirt durch Kreisamtsdekret dto. 12. Juni vor J. N. 6570:/ ausgesprochene Ersatz der vom 8. auf den 9. März vor J. aus dem Stadtkassaamte entwendeten 3044 fl 56 xr CMz lediglich die politische Senatsabtheilung desselben berühre; weil die dort abgeforderte Äußerung, gemäß des, mit Kreisamts Signatur vom 18. vor Mts. N. 1896 intimirten hoh. Regierungsdekrets dto. 5. desselben Monats Z. 3003, unter Androhung der Gehaltssperre betrieben wird. Diese 1. Verordnung, gibt durch diese Andeutung die Erläuterung, daß unter den zur Ersatzleistung bestimmten Rathsgliedern die Besoldeten der politischen Senats Abtheilung des Magistrats zu verstehen seien.

Damit ist der Umfang dieser Äußerung in subjectiver Hinsicht bezeichnet, in einer Äußerung, von der der Mag. freilich gewunschen hätte, das Resultat der dieses Diebstahls wegen bei dem Landgerichte Schloß Steyr anhängigen Krim. Untersuchung, wie gebethen, abwarten zu dürfen, weil nicht entgehen kann, daß dieselbe wesentliche Behelfe zur Rechtfertigung liefern müsse, und die sich daher auch ausdrücklich reservirt werden. Der objective Umfang dieser Äußerung wird durch folgende Punkte bestimmt. Hohe Regierung hat nämlich nach dem Wortlaute der Dekrete dto. 7. Mai 1840 und 8. Oktber 1840 Z. 12544 und 22113 die Rathsglieder des Magistrats zum Ersatz der entwendeten 3044 fl 56 xr CMz mitverfällt; 1. wegen der Sorglosigkeit rücksichtlich der Aufbewahrung derselben, 2. wegen der ganz vernachläßigten nächtlichen Aufsicht, 3. der bei den Kassa Scontrirungen nicht gerügten auffallenden Gebrechen, endlich 4. der Nichtbeobachtung der §. §. 5, 10 und 13 der KassaInstruktion. Die Ableinung der Sorglosigkeit glaubt der Magstr. aus den bestehenden Directiven, seinem Organismus und der Beschaffenheit des Kassalokales herhollen zu sollen. — In ersterer Rücksicht wird vor Allem gehorsamst bemerkt, daß die Vogtei-Instruktion vom 16. Oktbr 1821 für das Herzogthum Salzburg und den Innkreis erlassen sey, daß nach §. 15 dieser Instruktion für die übrigen Landestheile Oesterreichs in Absicht auf das Armen-Institut, besondern Normen bestehen, und daher diese Instruktion

im vorliegenden Falle füglich nicht Maß geben könne, obschon auch nach dieser Instruktion unentbehrliche Gelder dem Rechnungsführer belassen werden können, und darin des Regreßrechtes gegen selben und das Verbothes der Geldvermengung, erwähnt wird, §§. 16, 31, 43, 50 und 51. Vielmehr gilt für Oesterreich ob der Enns die Vog. Instruk. vom 3. Oktba 1774; allein auch hierin konnte das Armen-Instituts um so weniger erwähnt werden, als dasselbe erst im Jahre 1783 erstanden ist. Es gibt also für die Verwahrungsart lediglich das h. Hofkanzleidekret vom 21. Jänner 1792 die Richtschnur und werden darin ausdrücklich Oblgoõnen, Gewähre und Urkunden als Gegenstände 3 facher Sperrhaltung bezeichnet. Der Baarschaft geschieht keine Erwähnung, denn sie ist nach der Natur des Institutes, entweder bestimmt unter die Armen vertheilt oder angelegt zu werden; nur ersten Falle ist sie eine Ausgabsim 2. eine durchlaufende Post, und gehört daher in beiden zur unmittelbaren Manipulation des Rechnungsführers. Nach dieser Cynosur hat sich der Mag: wie von jeher, so auch im vorliegenden Falle benommen, und dem gemäß auch auf die kreisämtl. Currende vom 20. April 1839 N. 3976 berichtet, welche Zeugniß gibt daß sich im Lande rücksichtlich des hier in Rede stehenden Instituts nicht gleichförmig benommen werde, welche Gleichförmigkeit doch vorhanden sein müßte, wenn die Vogt. Inst. von Jahre 1821 für selbes verbindende Kraft hätte.

Nach dem Organismus des Mag. nun besteht bei selben für alle Geldempfänge aus administrativer Quelle ein eigenes Kassaamt; Kassier und Kontrollor sind beeidet, kautionirt mit einer eigenen Instruktion versehen, und zunächst und unmittelbar dem Oekonomierath um Bürger-Ausschuß unterstellt, welcher instruktionsmässig, das ganze Finanz und Rechnungswesen, das Armen Institut miteingeschloßen, ausschließend zu überwachen und zu untersuchen hat. Der Magistrat hat daher keinen sorglosen Mißgriff gemacht, wenn er die Baarschaft dem Beamten zu dekretirte, der nach seiner Stellung zu deren Empfangnahme beruffen ist; zudem als das Kassalokale nach seiner Lage und innern Einrichtung von jeher solche Beruhigung gewährte, daß während der feindlichen Invasionen ao 1805 und 1809 die kk. Hauptgewerkschaft 30.000 fl, die Güter der Privaten ungerechnet gelassen, allein zur Verwahrung anher übergab. Die innere Einrichtung dieses Lokales ist ohnehin aus der k. ämtl. Untersuchung vom 9. März 1840 bekannt genug, und es dürfte vielleicht nur das eine noch angeführt werden, daß es vorne an der Hauptstiege des 1. Stocks, als am belebtesten Theil des Gebäudes in geräumiger Halle gelegen und Jedermanns Augen ausgesetzt sey. Nur List konnte hier ein so freches Attentat verüben, es kann aber der Grad der angewandten Sorgfalt nicht nach dem Gelingen oder Mißlingen derselben beurtheilt

werden. Wenn dem Magistrate Sorglosigkeit vorgeworfen wird, so kann sie nur von der Oberaufsicht gemeint seyn, nun hat aber der Mag. nach den eigene Geständnissen der Kassabeamten, in ihren sub 2./. angeschlossenen Äußerungen dieselbe im Wege der Scontrirung gehörig geübt, und es liegt in keiner der dießfälligen Relationen die Anzeige eines Gebrechens vor. Da, wie diese Beamten selbst zugestehen und in dem hohen Dekrete vom 7. Mai 1840. Z. 12544. anerkannt ist, die Zuflüße des Armenfondes bis herauf, wo das Oeppingersche Legat flüßig ward, höchst unbedeutend waren, da ferner das Bedürfniß dieses Fondes früher aus der Konkurrenz, später aus der Stadtkassa bestritten wurde, für welche beiden eine Kassatruhe vorhanden ist, so konnte natürlich bisher von einer eigenen Armen-InstitutsKassa keine Rede seyn; selbst die vom Kassier unterm 20. April 1839 anher gestellte Bitte, wegen Anschaffung einer eisernen Kassatruhe, berührt des Umstandes nicht, daß er das Oeppinger'sche Legat ob dieses Mangels nicht gehörig verwahren könne. Der Magistrat war daher weder in individueller noch aktenmässiger Kenntniß der Verwahrungsart der entwendeten Gelder, und Sache dieses Beamten war es, wenn die Stadtkassa wie sich später zeigte nicht acceptabel war, und ihm die von ihm gewählte Verwahrung nicht sehr sicher schien, die Aufmerksamkeit des Magist. auf diesen Umstand hinzuleiten. Da die Möglichkeit nicht im Bereich der menschlichen Voraussicht liegt, denn wo sind Thor

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