während der noch im Zuge befindlichen Bauführung nur dann einen Anspruch auf einen Vorschuß haben, wenn der Bau in den wesentlichen Bestandtheilen fehlerfrei fertig ist, u. selbst in diesem Falle die Vorschüße die Hälfte des Pachtbetrages nicht überschreiten sollen, die Bauunternehmer bereits auf zwei verschiedenen Mahle zusammen einen Vorschuß von 3449 fl CMz erhalten haben, endlich noch die Fußböden, einige Öfen u. Thüren, einiger Mauerverputz, die Schulbänke u. d. g. mangeln, u. die Dippelbäume im feuchten Zustande eingelegt worden sind, so ist, ohngeachtet in Hinsicht auf den Kassastand von circa 10.000 fl CMz kein Anstand bestünde nur dahin einzurathen, daß den Bauunterneh mern nur eine weitere Zahlung von 2000 fl CMz geleistet werde, so daß der Rest pr 1449 fl u. die Caution pr 720 fl zusammen 2169 fl CMz zur endlichen Sicherstellung bleiben. Hiernach ist der Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten. 8137. Anzeige des Kassaamts daß sich der Hr. Vorstadtpfarrer Aloys Himmelreich weigere, den Zins pr 46 fl CMz für die zwei Gewölbe im Vorstadtpfarrhofe anher abzuführen. Da durch das h. Regg̃sdecret dto. 13. Feb. v.J. Z. 2708, wodurch die Kosten der Vorstadtpfarrhofereparaturen der Kirche auferlegt worden sind, mit an geordnet worden ist, das Pfarrhofsgebäude künftig aus dem Verzeichniße der städtischen Gebäude wegzulaßen, und sich in dem selben über das Eigenthumsrecht auf den Pfarrhof
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