5. es ist ferner als bewiesen anzunehmen, daß zu den Befestigungsmauern keine äußern u. innern Gebäude angebaut werden durften, was erst später erlaubt werden konnte, als die Befestigungsmauern unnütz geworden sind, sondern daß zur Vertheidigung dieser Mauern, Thore und Thürme und inner diesen Mauern dicke Vorsprünge u. dickere Mauern angebracht werden mußten, auf welchen man hin u her gehen und auf welchen man durch die Schußscharten Pfeilschüße, Pech, Steinwürfe etc. anbringen konnte, wie die Scharten und Löcher noch dato bei der Stadtmauer neben der Pfarrkirche zu sehen sind u. auf welcher Mauer die Bewohner des Hauses N. 81 hin und her gehen konnten u. unter dem nun abgebrochenen Gilgenthor mittelst einer Rolle die eisernen Spieße zum Versperren des Thores hinabgelassen werden konnten, wie es mir als Augenzeugen selbst passiert ist, so ist zu meiner Zeit im Amte vom Thore aus eine bedekte hölzerne Stiege zum Wachthans hinauf gewesen, welche wegen ihrer Entbehrlichkeit u. wegen dem schlechten Zustand abgebrochen worden ist. 6. es resultirt sich hieraus, daß wie die Werkstätte, Schleifen, Häuser u. dgl. nach und nach unten an der Steyr und dem Wehrgrabenwasser entstanden sind, und wie die Bruderhausgasse mit Professionisten Werkstätten u. Häusern angefüllt worden ist, auch die Gehwege zur Steyr herab in schlechte Stiegen nach und nach verwandelt worden sind, worin aber die städtische Kassa nie einen Kreuzer beitragen konnte, weil selbe wegen ihrem schlechten Zustande dazumal u. vor 2 bis 3 Jahrhunderten ohne Repartition höchstens nichts beitragen konnte, sondern diese Stiegen
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