u welche allfällig zur besseren u. zweckmässigen Benutzung desselben nachträglich vorgenommen werden könnten. Hierüber führe ich folgendes an: Daß die Anbringung eines neuen Dachbodens u. sohin eines Dachstuhles mit Ziegeln eingedeckt, zur Erzielung der Feuersicherheit unumgänglich nothwendig sei, daß offenbar u. unbestreitbar, die angetragene Herstellung zu ebener Erde im 1. u 2. Stockwerke werden von den Bauverständigen wohl auch für Bleche erklärt werden, die zugleich mit dem übrigen bewerkstelligt werden müssen, wenn nicht desto grössere Kosten verursacht werden sollten. Nach meinem Erachten könnte daher höchstens die förmliche Errichtung die beantragten Gemächer im 2. Stockwerke hinausgeschoben werden, allein nach dem Befunde des Bauverständigen werden ganz sicher auch diese Arbeiten an u. für sich als mit dem übrigen im nothwendigen Zusammenhange stehend, deßhalb, weil sie später mehr Kosten würden, zugleich geschehen müssen; übrigens kann es sich hiebei nur um eine Tischler-, Schlosser-, Glaser-, Hafner- u. Anstreicher Arbeiten im Betrage v. ein paar hundert Gulden CMz handeln. Hiebei darf nicht verhehlt werden, daß sich der Ausführung dieses Projektes nur bei Weitem größere Hindernisse in Hinsicht des Vermögens des Fondes, die Kosten des Baues zu bestreiten, entgegen zu stellen scheinen, als es mit Ende des Jahres 1840 der Fall war, weil nemlich der Kassarest beim milden Versorgungsfond wegen des Ausfalles an den Einkünften mit Ende 1841 auf circa 3000 fl CMz zusammen geschmolzen ist; andren theils seitdem die zu einem
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