Ökonomische Ratsprotokolle 1841

6952. Georg Leitner, Kanzleypraktikant, um gnädige Erwirkung eines Diurnums oder einer jährlichen Remuneration für die Besorgung des Paßantengeschäftes. Referent erstättet folgenden Vortrag: In dem gewärtigen eben abgelesenen Gesuche hat der Georg Leitner sistemisirter unentgeld. KanzleiPraktikant dieses Maãts u. interimistischer Passanten-Protokollsführer die Bitte gestellt, ihn für die Besorgung des Passanten Geschäftes ein Diurnum, und eine jährl. Remuneration zu erwirken. Er wurde unterm 16. Jänner 1839 zur probeweisen Verwendung in der Kanzlei zuglassen und mit Bescheid v. 23. März 1839 als wirkl. u. untgeldl. Kanzlei-Prakti kant aufgenommen u. auch in dieser Eigenschaft beeidet. Da man vor allem in der Polizeiamtskanzlei eine Aushülfe nöthig hatte, so mußte er gleich vom Anfange seiner Praxis zum Passanten-Geschäfte verwendet werden, welchem er sich seither ausschließlich u. ununterbrochen widmete. Nachdem die h. k.k. Landes-Regg̃ mit Dekrete v. 11. April 1839 Z. 8445 dem Maãte die Aufnahme zweier unentgeldl. sistemisirter KanzleiPraktikanten bewilligte, wurde Georg Leitner auf sein Einschreiten, da er durch die Zeit seiner hierämtl. Verwendung voll-

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