Ökonomische Ratsprotokolle 1841

u. Geldrechnungen zu führen hat, nicht be¬ lohnt wurde, u. auch keine Remuneration bezieht, diese Billigkeitsgründe auch hoh. Landesstelle nicht verkannte, schon mit Beschluß v. 24. Augst 1826 Z. 15416 diese Wohnung zu einer Amtslokalität bestimmte u. zum Theile auch hiezu der Kons. B. Führer seine Wohnen benützen muß. Ich trage demnach auf folgende Erledigung dieses Gesuches an, welche, nachdem sämtliche Votanten diesem Antrage beistimmen, sich darstellt als: Conclusum per unanimia: Dem Bittsteller wird, jedoch nur in seiner dermaligen Eigenschaft als Conscript. B. Führer u. VorspannsCoär, die ehemalige rückwärtige Hausmeister-Wohnung zur ebenen Erde im Rathhaus gegen einen jährl. Zins von 10 fl CMz und zwar v. 1. 9ber d.J. verliehen; wovon derselbe so wie das Bauamt u. Kasseamt rathschlägig, zu verständigen sind. Übrigens sei dieser Antrag unter Anschluß eines Rathsprotokolls-Extractes der h. k.k. Landes Regg̃. bekannt zu geben, u die dießfällige hohe Genehmigung zu erbitten; auch wäre das Bauamt durch Vorhalt zu beauftragen, nach der ohnedieß erhaltenen magistratl. dekretalen Weisung, diese Wohnung der Dringlichkeit wegen ohne Verzug in den ordentl. bewohnbaren Stande herstellen zu lassen.

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