im Excölestiner Gebäude eine passende Wohnung gegen einen jährlichen Zins von 12 fl CMz adaptirt wurde. Da nun gegenwärtig die rückwärtige Wohn im städt. Rathhaus zu ebener Erde dadurch leer geworden ist, daß der Hausmeister, der sie bisher bewohnte jene bezog, welche für ihn aus der ehemaligen PolizeyAmtskanzlei vorne hergestellt wurde, u. jenes kleine Stübl im Hofe, worin früher der Kons. B. Führer amtirte, als für ihn zu feucht u. zu klein entweder zu einem Polizey-Wachtzimmer oder zu einem Depositorium für Criminal-Polizei, oder Executions Effekten bestimmt wird, er sohin in der zur Polizey Amtskanzlei herstellten ehemaligen Localität des sogenannten Brodladens im Rathhause vorne amtiren muß, so ist es am zweckmässigsten u. aus den angeführten Gründen nothwendig, wenn ihm die besagte leer gewordene rückwärtige Hausmeister Localitaet zur Wohnen um einen billigen Zins, wozu ich 10 fl CMz jährlich beantrage, selbe höchstens um 30 fl CMz jährlich vermiethet werden könne, überlassen werde, weil er umsonst für seine beständigen Anstrengungen, da er nur den trokenen Gehalt eines Kanzellisten bezieht, vercautionirt
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