Übrigens ist diese Frage nur anticipirt, denn meines Erachtens ist, dieser Abgang nicht leicht zu besorgen, wenn anders die h. Orts vorgezeichneten Gebahrungsgrundsätze fest im Gedächtniße behalten u. genau befolgt werden. Zu dem Ende erlaube ich mir folgende Andeutungen: Schon unterm 18. Aug. 1831 Z 8422, wurde in Folge h. Regg̃dsekretes dto. 4. Aug. 1831 u. 19038 dem Maãte ausdrücklich mitgegeben, daß nur jener Theil der Armenauslagen, welche auf die Bürger dieser Stadt entfiele, aus der Stadtkasse zu bestreiten, der andere auf die übrigen Pfarrbezirksholden entfallende Theil aber im Repartitions-Wege einzubringen sey. Diese Anordnung ist bis zur Stunde unbefolgt geblieben u. aus ihr gegenüber der a. h. Orts genehmigten Concurrenzinstruction dto. 15. Dec. 1837 § 10 & 19, die Anomalie hervorgegangen, daß die zum bürgl. Nexus nicht gehörigen anher eingepfarrten Rusticalisten der Ortschaften Gmain, Ramingsteg, Schönau, Reichenschwall, Wieserfeld u. Aichet, zu den Kosten der Armenversorgung ganz u. gar nicht concurriren, da sie nach ihren Eigenschaft zur Stadtcaã nicht steuern, während dem nach Garsten eingepfarrten Theil der Bürgerschaft in den Ortschaften Pirach, Kraxenthal u. Sarninggasse die Armerkosten nach der Norm der Concurrenzinstruction anrepartiert werden u. derselbe Seite den Stadtkasse leer ausgehet. Diese Irregularität soll u. muß um so mehr beseitigt werden, als der zu bedeckende Ausfall an ArmenversorgungsAuslagen wie der 10-j. Erträgniß-Ausweis zeigt, von Jahr zu Jahr auf eine beunruhigende Weise steigt, u. wahrlich nicht abzusehen ist, warum für die Rustikalisten u. Nichtbürger, deren Verband mit dieser Stadt lediglich in der Pfarreintheilung oder in dem gewählten zufälligen Auf-
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