berücksichtigen, daß zu den Steuerabfuhren nur 2 Tage bewilliget sind, u. sich die Kassabeamten nur kurze Zeit in Linz aufhalten können, u. viele Zeit auf die Hin- u. Zurückreise aufgeht. Weitere bisher noch nicht berührte Geschäfte sind die Abfuhr der Sammlungen für die Elisabethinnerinnen, die Interessenerhebung von den öffentlichen Obliõnen der VorStadtpfarrkirche, Skt. Anna Kapelle u Exdominicanerkirche, Erhebung von Pensionsraten in Abhandlungsgeschäften, Einhohlung von Auskünften im Wege mündlicher Anfragen bei Kassen u Ämtern über die von Zeit zu Zeit sich ändernde Manipulationsweise, worüber eine öffentliche Bekanntmachung oft nicht ergeht, über die Zeit von Ausständen an Interessen u. Pensionen u. viel dergleichen mehr. Eine h. k.k. LandesRegierung dürfte sich hieraus die Überzeugung zu verschafften geruhen, daß alle diese Geschäfte von den Kassabeamten bei Gelegenheit der Steuerabfuhren und auch nicht im Wege der Amtscorrespondenz besorgt werden könne, weil die Nothwendigkeit eines Geschäftsbesorgers in dieser Eigenschaft umso mehr finden, als auch andere Herrschaften derlei bestellt haben u haben müßen. Ich trage daher darauf an: Es ist sich unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes berichtlich abermals dahin zu verwenden, daß der städtische Geschäftsbesorger ferners beibehalten, u. ihm seine Bestallung aus der Stadtkasse ausbezahlt werden dürfe. Mit diesem Antrage ver-
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