CMz ausweiset, selber bei seinem knapp ausgemeßenen Gehalte diese Summe zu bestreiten außer Stande sich befindet, übrigens er sich durch seinen anhaltenden Fleiß u. Eifer in seinen Dienstverrichtungen der angesuchten Geldaushilfe auch würdig gemacht hat, so dürfte sich hohen Orts um Bewilligung, daß ihm eine solche Geldaushülfe u. zwar in dem ausgewiesenen Betrage von 34 fl 58 xr CMz aus der Stadtkasse ausbezahlt werde, um so mehr verwendet werden, als die dießfalls bestehenden Gesetze, als die h. Regg̃sverfügung dto. 25. Mai 1832. Z. 14147 unter den bestehenden Umständen derlei Geldaushilfen gestatten. Mit diesem Antrage sind sämtliche anwesende Votanten einstimmig einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Ist h. Orts auf Bewilligung dieser Geldaushülfe pr 34 fl 58 xr CMz einzurathen u. hiernach unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes der Bericht an das k.k. Kreisamt zu erlaßen. 2943. Katastraldiurnist Josef Schwediauer um Erfolglaßung des Diurnums vom 1. März bis inclus. 16. April d.J. mit 35 fl 15 xr CMz. Ist sich h. Orts um Ausbezahlung dieses Diurnums zu verwenden, da Bittsteller in dieser Zeitperiode die ihm zugewiesen gewesenen Katastralgeschäfte mit allem Fleiße besorgte. Herrn Rath Maurer referirt im Absein des Hrn. Rath Buberl. 2951. Anzeige des Kassaamts, daß mit ultimo Oktober 1841 die Pachtzeit des städtischen Pflastermauth-, Marktplatz- u. Standel-, dann
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