nichts im Wege steht, da er laut Taufschein bereits über 23. Jahre ist, das beigebrachte Schulzeugniß auf gute Anlangen schließen läßt, er endlich die ganze Zeit seiner Praxis her unermüdet thätig u. willig war, so bringe ich ihn zur Accessistenstelle in Vorschlag. Mein Antrag geht also dahin: Die Kassecontrollorsstelle sei gegen Leistung der Caution dem ersten hiesigen Kanzellisten Wenzel Brazda, die sonnt erledigt gewordene Acceßisten-Stelle dem Kanzleypraktikanten Johann Zeilmayr zu verleihen, es seien daher an sie die geeigneten Dekrete, an ersteren unter Anschluß der Instruction auszufertigen, die vorrückenden Beamten davon ebenfalls mit Dekreten zu verständigen, u. so auch nach geschehener Beeidigung beider bei dem Kassamte die Gehalte anzuweisen, der ausgetrettene Kontrollor Schindler ebenfalls u. zwar mittelst Dekret zu verständigen, eine Scontrirung vorzunehmen; die übrigen Gesuche endlich sind mit dem zu erledigen: da diese Stelle einem andern Individuum verliehen worden ist, wird dieses Gesuch samt Beilagen zurückgestellt. Mit diesem Antrage und sämtliche Herren Votanten einverstanden daher Conclusum per unanimia: Die Kassacontrollorsstelle ist gegen Leistung der Caution dem ersten hiesigen Kanzellisten Wenzel Brazda, die somit erledigt gewordene AcceßistenStelle dem Kanzleypraktikanten Johann Zeilmayr zu verleihen, es seien
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