bis 1831 als Amtsschreiber bei der Herrschaft Wildberg, u. mit dem hierorts als Kanzellist gedient, die Dienstzeit des 3. Kanzellisten Willner erst im Jahre 1831 u. jene des 4. Kanzellisten Bindlehner erst im Jahre 1835 begonnen hat. Somit würden die hiesigen 3 letzteren Kanzellisten: Weber, Willner, und Bindlehner in den Kanzellisten-Stellen u. der Acceßist Hübel in die letzte Kanzellisten-Stelle vorrücken, u. wäre die Acceßistenstelle zu besetzen. Wenn ich dem obigen Grundsatze getreu bleibe, daß eine mehrere Verwendung u. Geschicklichkeit im Dienste den Vorzug gebe, u. wenn nicht sehr überwiegende Gründe vorhanden sind, eher hiesige Individuen zu berücksichtigen sind als anderwärts dienende u. solche, welche nicht einmal hierorts bekannt sind, so werden den Competenten Schachermayr, Zeilmayr u. Leitner die Competenten Schwediauer, Adam u. Ramsauer nachstehen müssen, denn sie weisen eben keine besondere Geschicklichkeit, Kenntniße u. Verdienste aus. Unter den hiesigen Kanzleypraktikanten dient Johann Schachermayr u. Johann Zeilmayr fast gleich lang, nämlich seit November 1837. Johann Leitner aber erst mit Jänner 1839. Da Johann Zeilmayr eine vorzügliche re mehrseitige Kenntniß u. Gewandtheit in den Kanzleygeschäften hat als Schachermayr u. Leitner, insbesonders in dem Hauptgeschäfte, dem Akturiren u. Mundiren sehr gut zu gebrauchen ist, da er sehr schnell, richtig u. leserlich schreibt, ihm hinsichtlich des Alters
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