schaft Schloß Haus zu Freystadt aber zur Verständigung der Pastlschen Konleute zu ihrem weitern Benehmen mit Schreiben zu erinnern. Referat des H. Raths Buberl 1589. Reggsdecre dto. 22. Jänner d.d. N. 1540 intimirt durch Kreisamtssignatur dt. 4. März 1840 N. 2677 mit der Staatschuldvschbung. N. 10444 pr. 6150 fl für die Stadtpfarrkirche Steyr. Diese Oblion. in der Stadtpfarrkirchenzechschreine zu hinterlegen, u. ist eine Abschrift dieses Dekrets dem Rechnungsführer mit dem Auftrage zuzustellen, diese Oblion. samt dem Baarbetrage pr. 45 fl 6 xr CMz in Rechnung zu stellen, übrigens der Empfang dem k.k. Kreisamte mittelst Bericht zu bestätigen. 1549. Josef Pettenberger um Bestättigung der Abnahme der Mauth von denen, welche den Schranken umfahren. Dem Bittsteller auf seine Eingabe zu bedeuten, daß er nach den bestehenden Verordnungen allerdings berechtiget sei, von jenen, welche den Schranken einfahren, die tariffmäßige Mauthgebühr abzunehmen u. die Übertretter auch zur weitern Strafe der Ortsobrigkeit anzuzeigen. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär
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