Politische Ratsprotokolle 1840

de Erledigung: Da der maatliche Bescheid Z. 785 von 8. August 1838, laut h. Rggsdecret Z. 1408 vom 31. Jänner v.J. aufgehoben, u. die höchste Hofkanzley mit Dekret vom 31. Okt. 1839 Z. 34070 den Hofrecurs der Glasermeister Aloys Randhartinger u. Wolfgang Fichtl wegen untersagter Haltung von Verschleißgewölben in der Stadt Steyr unter Aufrechthaltung der h. Reggsentscheidung zurükzuweisen befunden hat, so kann der Magistrat in die in dieser Eingabe angeführte Bitte, ihre in der Stadt Steyr befindlichen Verschleißgewölbe an den Wochenmarktstagen öffnen zu dürfen, dermahlen nicht mehr eingehen, sondern muß die Bittsteller bloß auf die seither erfloßene höchste Entscheidung, u. die maatlichen Bescheide vom 18. Jänner Z. 206 u. vom 8. Februar Z. 818 d.J. verweisen. Die Herren Maatsräthe Haydinger, Maurer u. Buberl sind dagegen der Meinung, es sei diese Anzeige zur Wissenschaft zu nehmen, u. die Bitte des Randhartinger u. Fichtl, an den Wochenmarktstagen ihre Verschleißgewölbe in der Stadt öffnen zu dürfen, aus Rücksicht, daß ihre Verschleißartikel zum täglichen Gebrauche dienen, u. daher Gegenstände des Wochenmarktes ausmachen, ferner aus Rücksicht der Wochenmarktsordnung selbst, u. der über diese Frage bereits im Mittel liegenden höchsten Hofkanzleyentschließungen zu bewilligen, u. Aloys Scheubach hiervon zu verständigen, daher Bescheid von majora: diese Anzeige wird zur Wissenschaft genohmen, u. den Exhibenten in Erwägung, daß ihre Verschleißartikeln zum täglichen Gebrauche dienen, u. daher Gegenstände des Wochenmarktes ausmachen, mit Rüksicht auf die Vorschriften der Wochenmarktsordnung,

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