desfürsten u. Herrn, bei Ehre u. Treu geloben, Sr. Majestät, ihren Erben u. Nachfolgern, wie das Österreichischen Kaiserthums Ehre, Nutzen u. Dienst nach Kräften zu befördern, Schaden u. Nachtheil aber, so viel an ihm liegt, zu hindern u. abzuwenden. Insbesondere wird derselbe eidlich versprechen, seinen Vorgesetzten in Dienstsachen Gehorsam zu leisten, und ihnen mit geziemender Achtung zu begegnen, die ihm anvertrauten Schriften, Gelder u. Sachen nach ihrer Bestimmung ungesäumt u. wohlbewahrt denjenigen, denen sie zukommen sollen, zu übergeben; Niemanden, dem es nicht gebührt, zu gestatten, von den Ihm übergebenen Schriften Einsicht, Abschriften oder Auszüge zu nehmen, oder sie selbst eigenmächtig zu ertheilen, sondern jedes ihm anvertraute Amtsgeheimniß sorgfältig zu verschweigen; die ihm befohlene Stellung von Partheyen mit Eifer, Fleiß, Klugheit u. Bescheidenheit auszuführen; u. seiner Aufsicht übergebenen Gefangenen, wie es nach Verschiedenheit der Fälle vorgeschrieben ist, sorgfältig zu bewachen u. zu behandeln, mit ihren wie immer geartete Einverständnisse weder selbst zu pflegen, noch andern zu gestatten; überhpt. die Pflichten seines Dienstes nach den Gesetzen, u. den ihm von seinen Vorgesetzten gegebenen Weisungen mit Treue u. Rechtschaffenheit zu erfüllen, u. sich davon oder durch Eigennutz, noch sonst durch Leidenschaft der Nebenabsicht abwendig machen zu laßen. Endlich wird derselbe schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschafft oder Verbrüderung, weder im Lande, noch im Auslande verflochten sei, u. sich in Zukunft in eine solche geheime Verbindung einlaßen werde. Eid. Ich Karl König schwöre zu Gott dem Allmächtigen u. Allwissenden einen reinen, körperlichen
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