Politische Ratsprotokolle 1840

Beneficium für die sämmtlichen bürg. Feuerarbeiter bestimmt sei, u. unter dem Ausdruke „Feuerarbeiter“ jene hiesige Professionisten verstanden werden müßen, welche Artikel aus Stahl oder Eisen liefern u. das dazu nöthige Materiale von der k.k. Hauptgewerkschaft abnehmen zu den Eisen- u. Stahlarbeitern laut der a.h. Entschließung dt. 31. August 1785 u. Regg̃scircularverordnung dt. 29. Sept. 1839 auch die Drathzieher gehören, u. endlich die Drathzieher Schindler u. Leopoldseder von dem Bezuge des Beneficiums für das von ihnen von der k.k. Hauptgewerkschaft bezogene Eisen zum Vortheile der Bittsteller nicht deshalb ausgeschloßen werden können, weil sie dieses Eisen auswärts zu ihrem Gebrauche besser zubereiten lassen so kann dieses Gesuch nicht bewilligt, sondern müßen die Bittsteller angewiesen werden, ihre vermeintlichen Rechte allenfalls im Rechtswege auszutragen. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär

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