Politische Ratsprotokolle 1840

zurük zu stellen, daß derselbe, falls er mit seiner Mutter anderweitige Rechtsverhältniße herbeiführen will, sich mit ihr in das Einvernehmen zu setzen u. nöthigenfalls die geeigneten Schritte im ordentlichen Rechtswege zu machen, falls er aber wegen Beleidigungen von seinen Brüdern Beschwerde führen zu müssen glaube, hierwegen eine bestimmte Anzeige zu machen u. ein bestimmtes Begehren zu stellen habe. 7984. Kreisamtscurrende ddt. 25. Nov. v.J. Z. 17684 in Betreff der Erziehung u. Pflege der Kinder in den Fabriken. Hierüber Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten, daß die Vorschriften der Hofsverordnung dt. 18. Feb. 1787 in Hinsicht auch jene Kinder, welche in einer Fabrik auch in Kost u. Wohnung sich befinden, genügend seyen, wenn anders auch die Beschaffenheit der Schlaf- und Arbeitsstätte, die körperliche u. geistige Beschaffenheit der einzelnen Kinder in dem Verhältnisse zu den ihnen zugedachten Verrichtungen, die Art ihrer Beschäftigg. bezüglich der Gefahr vor körperlichen Verletzungen etc. etc. überwacht werden. Übrigens dürfte derlei Kindern jeden Tag einige Zeit zur Erhohlung gegönnt werden, u. wären dieselben nicht fortwährend zu einerley Verrichtung anzuhalten. Ähnliche Rüksichten wären auch auf jene Kinder zu tragen, welche nicht in Fabriken wohnen u. verköstet werden, sondern nur dahin in die Arbeit geschickt werden.

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