Politische Ratsprotokolle 1840

in der Registratur aufzubewahren Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia Gegen den vorfindigen Thäter ist wegen schwerer Polizeyübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums durch Diebstahl nach § 210 des II. Thls. des St. Gb. das Verfahren einzuleiten u. weiteres Amt zu handeln, u. sie einstweilen, da über diesen Vorfall an die betreffenden Behörden das Nöthige erlaßen worden, die Untersuchungsakten in der Registratur aufzubewahren. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär Rathsprotocoll zur Sitzung am 28. Oktober 1840 in Politicis Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maatsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des H. Raths, Freyinger 6845. Schreiben des Commats Gleink betreffend die Anherschiebung des Mathias Heinzl. Referent erstattet hierüber Vortrag, u. ist aus den in selbem entwikelten Gründen der Meinung weil Heinzl im Bezirke Garsten betretten wurde, welcher Obrigkeit sowohl in via politica als criminali, falls sich der angeschuldete Diebstahl in subjectiver Hinsicht zum Verbrechen eignen sollte, nach § 282 aus II. u. § 219 des Thls. des St. Gb. das Ver-

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