Politische Ratsprotokolle 1840

strengen Winter, wo sie es am bedürftigsten hätten, statt finden konnte. Es wäre demnach, um dieser Unzukömlichkeit vorzubeugen, künftighin mit Ausgabe der Einladung zu den NeujahrwunschAblösungen, wie bishero, Anfangs des Monaths Dezember vorzugehen, mit Ende desselben Monaths abzuschließen, die dießfalls eingehenden Beträge unaufgehalten ihrem Zweke zuzuführen, u. mit Betheilung der Armen fürzugehen; die Einladungen zu den Ablösungen von Namenstagsglückwünschen aber mit Anfang Jänner auszugeben, u. hiefür einen Termin von 3 Monathen, in welchem Termine die Ablösung vollendet sein sollte, zu bestimmen, wo sodann wegen Vertheilung der eingegangenen, für die Armen bestimmten Beträge weiterer Vortrag zu erstatten wäre. Mit diesem Antrage ist der Herr Stadtpfarrer deßen Beistimmung vorliegt, so wie die übrigen H. Votanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Die Einladungen zu den Neujahrwunschablösungen sind Anfangs Dezember künftighin auszugeben, mit Ende desselben Monaths abzuschließen, u. die eingegangenen Beträge ihren Zweken unaufgehalten zuzuführen, u. soferne sie den Armen gewidmet sind, denselben sogleich zu vertheilen. Die Einladungen zu den Ablösungen von Namenstagsglükwünschen aber sind künftig mit Anfang Jänner auszugeben, hiefür ein Termin von

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