Politische Ratsprotokolle 1840

Simon Höllhuber, Hausbesitzer N. 46 im Aichet, wegen Polizeyvergehen gegen die Sicherheit der Ehre durch Mißhandlung. Simon Höllhuber ist des Polizeyvergehens gegen die Sicherheit der Ehre durch Mißhandlung schuldig u. dieserwegen mit 2 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen, u. habe dem Johann u. Katharina Hofstetter die im Rechtswege zu ermitteln den Betrag an Schmerzensgeld zu ersetzen, wornach das Erkenntniß auszufertigen ist. 6087. Untersuchungsakt gegen Leopold Lang, Geschäftsführer im Gasthaus zum schwarzen Bären, wegen polizeywidrigen Ausschenken nach der Polizeystunde. Leopold Lang hat sich durch Gestattung des Lärmens u. Zechens u. Verabreichung von Getränken in seinem Gasthause nach der gesetzlich bestimmten Stunde eines Vergehens gegen die Polizeyvorschrift für Wirthe dt. 15. Dez. 1788 § 7 schuldig gemacht, u. ist dieserwegen mit einer Geldbuße von 1 fl CMz zur Armenkassa zu belegen, u, ist hiernach das Erkenntniß auszufertigen. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär

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