Politische Ratsprotokolle 1840

beeidet worden, so ist hiervon das Kassaamt u. Bauamt wegen Ausbezahlung seines Gehalts, Bezug von 2 Klaftern Scheittern dieses Jahres u. der Wohnung im Landgerichtsdienerhause mit Dekret zu erinnern auch diese Anstellung mit Bericht dem k.k. Kreisamte anzuzeigen. Referat des H. Maatsraths Maurer 2871. Das Expedit berichtet ad N. 921 p., daß sich keine Behelfe, worauf die eigene Besitzanschreibung der l.f. Stadt Steyr in der Landtafel begründet werden könnte, vorfinden. Hierüber ad N. 921 P. Bericht zu erstatten, daß sich solche Behelfe nicht vorfinden, allein es wirklich außer Zweifel ist, daß die Besitzesanschreibung des a.h. Landesfürsten bei der Stadt Steyr nur irrigerweise, u. nur darum erfolgt sei, um sie als eine landesfürstliche zu bezeichnen, denn 1. wurden sämtliche Taxen obrigkeitliche Gaben von jeher der Stadtkasse verrechnet, u. der dann u. wann entstandene Vermögensabgang aus keiner l.f. Kassa, sondern durch Repartition gedekt; 2. am 11. Okt. 1798 der Antheil an dem innerbergischen Eisenbergwerke der k.k. priv. Kanal- u. Bergbaucompagnie von dem Magistrate verkauft, was nicht geschehen sein würde, wenn der Landesfürst sich als Eigenthümer der Stadt u. ihres Vermögens benohmen hätte. 3. wurde das derzeitige Rathaus erbaut, das alte verkauft, das Excoelestinerkloster für die hiesige Stadtgemeinde

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