März geschehen konnte, binnen 14 Tagen zu erstatten haben, u. dieser Termin bald zu Ende geht, es vorzüglich aber auf die Äußerung des Kassaamts über die bisherige Manipulationsweise mit diesen Geldern u. weitere Aufschlußgebung ankommt, um den Maat. hierdurch in den Stand zu setzen, seine weitere aufklärende Äußerung mit voller Gründlichkeit zu erstatten, so wäre das Kassaamt mit Decret anzuweisen, die mit Erledigg. vom 20. d.M. sub N. 3682 verlangte Äußerung bei baldiger Expirirung des Termines so bald möglich zu erstatten, oder nach Umständen um Verlängerung dieses Termines zur Erstattung dieser Äußerung sogleich einzuschreiten. Übrigens ist dieses Dekret auch den übrigen Rathsgliedern in Öconomicis vorzutragen. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Votanten einverstanden, daher Conclusum: Das Kassaamt ist mit Dekret zur baldigen Erstattung seiner sub dt. 20. d.M. Nr. 3682 abverlangten Äußerung, oder nach Umständen zur Einschreitung wegen Terminsverlängerung hierzu anzuweisen; übrigens ist das k.ä. Dekret Z. 6570 auch den übrigen Rathsgliedern in Öconomicis vorzutragen. ad 3572. Erinnerung wegen Gehaltsanweisung des neu ernannten Landgerichtsdienergehilfen Georg Pfahnl. Da der Georg Pfahnl als ernannter Landgerichtsdienersgehülfe am 17. d.M.
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