versieht, oder versehen will, auch den Bezug einer Besoldung nicht ansprechen kann, so wäre demselben sein Gehalt mit 1. Juni einstweilen einzustellen, u. selber wegen seiner weiteren Erklärung einzuvernehmen, daher wegen Gehaltseinstellung an das Kassaamt das Dekret sogleich auszufertigen, u. der Kontrollor Schindler am 1. k.M. vor Rath zu erstatten. Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia Nach dem Antrage des Referenten. 3187. Reggsdecret dt. 30. v.M. N. 12377 intim. durch K.A. Signatur dt. 23. Mai d.J. Z. 5873 mit der Bewilligung einer Krankenaushülfe pr. 40 fl CMz für den Grundbuchsführer Loitzenbauer. Diesem u. dem Kassaamte, letzterem wegen Auszahlung u. Verrechnung dieser 40 fl CMz in Abschrift, übrigens in öconomische Sitzung nachträglich vorzutragen. Referat des H. Raths Buberl 3146. Kreisamtssignatur dt. 20. d.M. N. 5739 wegen Berichtserstattung in Betreff der dem Wolfgang Burg verweigerter Reiseurkunde. Bericht zu erstatten, daß der Maat. nicht die Zuständigkeitsbehörde des Wolfgang Burg sei, da er hier nicht conscribirt, nicht seßhaft, u. anher entlaßen ist, auch kein Dezennium hat, u. diese Zuständigkeit daraus, daß sein von ihm getrennt lebendes Weib sich hier angekauft hat, nicht gefolgert werden kann,
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