der Meinung, weil der Maat. als Geburtsobrigkeit des Bittstellers im vorliegenden Falle zur Ausstellung des Meldscheines gesetztlich beruffen sei, so sei solcher auch für denselben, auszustellen, daher Bescheid per majora: Der geburtsobrigkeitliche Meldschein für den Bittsteller auszustellen. Referent des H. Raths Maurer. 2258. Commissionsprotokoll über die dem Franz Waitzinger nächst seinem neuerbauten Hause beanstandete Mistkrippe. Hierüber wird dem Franz Waitzinger die Bewilligung ertheilt, daß er aus der hinter seinem neuerbauten Hause an gebrachten Mistkrippe u. dem Ausguße unter seinem Hause auf die Straße heraus, u. dann längst seines Hauses bis zum Wassergraben bei der Waschhütte einen Schlauch zur Ableitung der Flüßigkeiten zu errichten, jedoch wird demselben aufgetragen, diesen durch ganz zunächst an seiner Mauer anzubringen, fest u. dauerhaft einzudeken, u. gehörig von Zeit zu Zeit zu reinigen, so daß aus demselben kein Wasser auf die Straße ausfließe; auch hat derselbe dafür zu sorgen, daß keine Feuchtigkeit durch denselben geleitet werde, welche auf der Straße einen Gestank oder sonst einen Übelstand veranlaßen könnte. Hievon sind die Brunnvorsteher u. Franz Wartzinger zu verständigen. Referat des H. Raths Buberl 2993. Josef Heininger, Besitzer der Aichmühle deponirt den Einstandsbetrag pr 420 fl CMz zur Ermittlung
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