Politische Ratsprotokolle 1840

u. Verkaufe von allen Schlüßeln u. Schlößern, sowie zur Reparirung derselben nicht befugt, u. dieses nur ein ausschließendes Recht der Frimschloßer ist, so hat er sich einer Gewerbsstörung schuldig gemacht, u. wird ihm selbe als im 1. Betrettungsfalle mit dem Beisatze verbothen, daß er im wiederhohlten Falle mit einer Geldstrafe belegt, u. sodann auch mit der Confiscation fürgegangen werde; was die abgenohmenen Schlüßeln anbelangt, so sind selbe an einen berechtigten Schloßer zu verkaufen u. der Erlös dem Johann Sterrmann im Gnadenwege zu behändigen. 2481. Konstitut mit Michael Rußmayr wegen Übertrettung der Wochenmarktsordnung durch unbefugten Vorkauf. Ist Michael Rußmayr dieserwegen als im 1. Betrettungsfalle mit 1 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen, daher das Erkenntniß auszufertigen. 2482. Do. mit Josef Aigner wegen Übertrettung der Wochenmarktsordnung durch unbefugten Einkauf von Viktualien an Wochenmarktstagen. Wie ad N. 2481. 2480. Do. mit Franz Edlinger wegen unbefugten Vorkauf. Wie ad N. 2481. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär

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