erbin ihrer Vlaãft ist u. hierorts vorgekommen ist, daß Herr Wuzelhofer Polizeycommair in Schärding versprochen hat, den Betrag dieser Konduktskosten, sobald er ihm bekannt gemacht sein werde, sogleich an den Bittsteller übersenden zu wollen. 8381. Mathäus Hildwein überreicht die Erklärung wegen Bezahlung einer Grabstättegebühr pr. 30 xr CMz. Da Exhibent nicht widerspricht, daß er derjenige sei, welchen die Entrichtung der Grabstättengebühr für Antonia Glatz trifft, u. der Gruftzins für seine Gruft nur aus dem Grunde zur Kirche entrichtet wird, damit an dieser Stelle nicht auch andere beerdiget werden, wobei jedoch die Entrichtung der Grabstellgebühr bei jeder Beerdigung eines Familiengliedes nicht aufgehoben ist, wird demselben aufgetragen, diese Gräbstättegebühr pr. 30 xr unfehlbar in längstens 8 Tagen zu berichtigen, widrigens zu Zwangsmaaßregeln geschritten werden würde. Wegen Mangel des Stämpels hat das Expedit Amt zu handeln, ob der ungeziemenden Sprache aber ist Exhibent mit 1 fl CMz zu bestrafen, worüber das Erkenntniß auszufertigen, übrigens hiervon, so wie von dem ad N. an Franz Wiesner ergangenen Auftrag die Renote an die geistliche Vogtey der Vorstadtpfarre zu erinnern. Actural des Hr: Raths Buberl. Gesuch des Ludwig Gerstein, Theater Directors zu Wels, um Pachtüberlaßung des hiesigen Theaters für den Win-
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