gelegten Pfeiffendiebstahlversuches vorliegen, sohin eine Untersuchung nicht einzuleiten ist, aufzubehalten, dem Polizeymanne aber schärfstens einzubinden, in seiner Dienstesstellung selbst jeden derlei Schein zu vermeiden zu suchen. 2142. Note des Stadtpfarramttes um Beantwortung seiner Requisition dt. 12. Jänner d.J. um polizeyliche Abhülfe rücksichtlich der im Hause N. 38 im Reichenschwall herrschenden Unsittlichkeit. Aufzubehalten, u. die Renote zu erlaßen, daß man von den angezeigten Umständen schon vor Empfang der Note dt. 12. Jänner d.J. Kenntniß hatte, u. die dießfällige polizeylichen Verfügungen traff, daß man sich aber nicht beruffen fand deren Resultat einem löblichen Pfarramte mitzutheilen, da selbe nur vorgesetzten Behörden bekannt gegeben werden dürfen. 2150. Untersuchungsakt gegen Johann Mayr u. Martin Streßler, Maurer, dann Michael Akerl, Hausbesitzer in Ramingsteg, wegen Polizeyvergehens gegen die körperliche Sicherheit durch unvorsichtiges Steinsprengen in der Nähe eines Gehweges. Johann Mayr, Martin Streßler v. Michael Akerl sind des Polizeyvergehens gegen die körperliche Sicherheit durch unvorsichtiges Steinsprengen in der Nähe eines Gehweges schuldig, u. dieserwegen ein jeder mit 30 xr CMz zum Armenfonde zu bestrafen; es sind demnach die Erkenntniße auszufertigen, u. hierüber an das k.k. Kreisamt der
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