Politische Ratsprotokolle 1840

Eid, ohne Gemüthshinterhalt, oder zweydeutigen Verstande, das heißt, daß er so denket, wie er redet, u. so redet, wie er denket, dahin ablegen, daß er die ihm als Polizeysoldaten obliegenden Pflichten genau u. pünktlich befolgen, sich in seinem Dienste die Aufsicht auf Sicherheit, Ruhe u. Ordnung besonders angelegen seyn laßen, den Befehlen seiner Vorgesetzten gern u. willig unterziehen, u. in allem den willigsten Gehorsam u. pünktliche Folgeleistung zeigen, sich stets eines sittlichen, nüchternen u. tadellosen Betragens befleißen, u. überhaupt so handeln wolle u. werde, wie er es vor Gott, seinem Gewißen u. der Welt verantworten kann. Endlich wird er auch noch schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschaft weder im Inn- noch im Auslande in Verbindung stehe, u. daß er, wenn es der Fall wäre. selber sogleich entsage. Hierauf leistete Karl König in die Hände des Praesidiums folgenden Eid Ich Karl König schwöre zu Gott dem Allmächtigen u. Allwissenden einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweydeutigen Verstand dahin, daß ich das, was mir jetzt ist vorgehalten worden, und ich in Allem wohl verstanden habe, so getreu, genau, und gewissenhaft befolgen wolle und werde als wahr mir Gott helfe. Carl König Haydinger Bleyer Sekretär

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2