daher er auch von dem Einbruche nichts hörte, welches wahrscheinlich nicht geschehen wäre, wenn er wach gewesen wäre, da er sein Abgehen von der Wache dem H. Bürgermeister nicht meldete, so hat er eigenmächtig seine Dienstespflichten verletzt. Eine fernere Verletzung seiner Dienstespflichten ist durch die Aussagen des Josef u. der Elisabeth Schrotz am 12. d.M. erwiesen, nach welchen er sich beigehen ließ, eigenmächtig auf Ansuchen einer sicheren Juliana Barometler, welche des unsittlichen Lebenswandels beinzichtiget ist, mit einer sicheren Franziska Aumayr, welche ebenfalls dem Maate wegen ihres unzüchtigen Lebenswandels bekannt ist, als Assistenz in das Barthenhaus bei der Steyr zu gehen, um dort von einem sichern Sylwester Ramoser, u. einem Scherrschmiede jenes Geld zu requiriren, welches ihr diese beiden von einem Schneider in Sierning, welcher mit ihr unerlaubten Umgang pflog, einhoben, u. ihr vorennthielten, u. sich alldort sehr ungestümm benahm. Aus diesen Daten ergibt sich nun, daß dieser Mann zu der Dienstesverrichtungen eines Polizeymannes gänzlich untauglich, daher sogleich zu entlaßen, u. seine Stelle durch ein anderes brauchbares Individuum zu ersetzen sei. Herr Rath Haydinger ist der Meinung, daß mit der Dienstesentlaßung u. zwar um so minder mit der sogleichen, weil ihm gegen diese Verfügung der Recurs bevorbelaßen
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