Politische Ratsprotokolle 1840

daß der Polizeymann Lorenz in seinen Dienstesverrichtungen nichts weniger als verläßlich u. genau sei, u. daß er auch dem Trunke, u. besonders dem Brandtweintrunke sich so sehr ergäbe, daß er fast jeden Tag u. Nachts betrunken ist, so daß er seinen Dienstesverrichtungen nicht obliegen kann, er ist durch diese Leidenschaft schon so entnervt, daß er nicht mehr schreiben kann, u. seine Kräfte von Tag zu Tag mehr verliert; er kann in den Conscriptions- u. Recrutirungsgeschäften nicht einmahl zu dem Ansagen verwendet werden, da er in seinem beständigen Taumel u. geschwächtem Gedächtniße jeden Auftrag aus dem Gedächtniße verliehrt, u. hierzu nach der mündlichen Bestättigung des Konskriptionsbuchführers ganz unfähig ist. Eben so wenig verläßlich ist er als Wache habender Mann, denn es ist erwiesen, daß er Sonntags, den 8. dieses, wo in der Nacht auf den Montag im städtischen Kassaamte ein Einbruch verübt wurde, u. ein bedeutender Gelddiebstahl geschah, die Rathhaus-Wache hatte, u. schon Nachmittags von dem Distriktsactuar mehrmal nicht in dem Wachtzimmer getroffen wurde. Abends ließ er sich eigenmächtig durch den Polizeymann Hofstetter ablösen, u. gieng in das Theater, nach geendetem Theater gieng er noch zu dem Ankerwirthe, um dort zu trinken, u. kam erst nach 10 Uhr auf sein Wachtzimmer zurück, wo er sich im Taumel niederlegte, u. die ganze Nacht schlief, sttt zu wachen,

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