zuzufertigen, u. endlich ist wegen der übrigen Ersatz- u. Suspensposten eine Vorstellung h. Orts zu machen. Referat des H. Raths Buberl 1674. Kreisamtssignatur dt. 12. d.M. N. 3004 betreffend die Intimation der Abweisung des von Johann Lutz bei h. Regg. eingebrachten Gesuches um eine personelle Bindergerechtsame. Aufzubehalten, u. dem Johann Lutz unter Rückschluß seiner Rekursbeilagen rathschlägig zu bedeuten, daß h. Landesstelle seinem Recurse gegen den maatlichen Bescheid dt. 29. Jänner d.J. Z. 36? keine Folge gegeben habe. 1718. Anton Wittenberger um Verleihung eines Pfaidlerbefugnißes. Abgewiesen, da diese Befugniße zu den beschränkten Handlungsbefugnißen gehören, welche nur in den Hauptstädten verliehen werden dürfen. Erinnerung in Betreff des Polizeymannes Johann Lorenz. Referent erstattet folgenden Vortrag: Die vorzüglichsten Eigenschaften eines Polizeymannes u. seine Dienstespflichten bestehen darinn, daß selber ein stets nüchternes Benehmen beobachte, sohin dem Trunke nicht ergeben sei, u. daß er seine ihm aufgetragenen Dienstesverrichtungen genau u. pünktlich befolge, daß sich sohin der Maat. von seinem Wach- u. Sicherheitspersonale die strengste Wachsamkeit auf Ordnung, Ruhe u. Sicherheit versehen könne. Nun hat sich aber der Maat. u. der Polizeyreferent aus seinen Beobachtungen sowohl, als auch aus den eingegangenen mündlichen Rapporten des Distriktsactuars Brazda u. des Wachtmeisters die Überzeugung verschafft,
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