1835 in der Rechnung zur Last geschriebenen Ersatz als aufgelassen abschreiben zu dürfen, weil nähmlich ohne Sopran u. Baß eine ordentliche Kirchenmusik nicht denkbar ist, u. diese Bezüge schon in den Rechnungen pro 1799, 1808, 1811 u. 1763 als verausgabt erscheint, u. wenn ao. 1799 der Bassistenbesoldung nicht besonders erwähnt wird, dieses daher rührt, weil uralter Zeit mit dem Regenschori Dienst der Bassistendienst verbunden war, der ihn entweder selbst besorgte, oder durch andere versehen ließ, u. nur aus einer Rechnungsmanipulation versehen seine Bassistenbesoldung nicht besonders quittirte; weil ferner diese Individuen mit diesen Bezügen seit ao. 1816 u. 1817 vogteylicher Seits angestellt sind, u. sie zum Jahre 1835 unangefochten bezogen haben, weil ferner das Kirchenvermögen hierzu zureicht; die Kirchenmusiker sehr eifrig seien, u. eine gut conquirte Kirchenmusik die Feyerlichkeit des Gottesdienstes erhöht, und die Auferbauung fördert. 8307. Untersuchungsact gegen Zäzilia u. Andreas Thurner, Hausbesitzer N. 70 in der Steyr, wegen polizeylichen Exzesses.Die Zäzilia Thurner ist als des Polizeyexcesses schuldig mit 1 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen; die wider Andreas Thurner über hierwegen abgeführte Untersuchung aus Mangel an Beweis aufzuheben, u. hiernach die Erkenntnisse auszufertigen. Reisser Bgst. Bleyer Sekretär
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