1085. Regg̃sdecret dto. 13. v.M. Z. 2708. intim: durch K.A. Signatur dto. 17. v.M. N. 1981 in Betreff der Reparaturen des Vorstadtpfarrhofes. Dieses Decret, so wie 3 Accordprotocolle vom 14. u. 18. Aug. v.J. Z. 5079 u. 5080 u. 5124. in Abschrift auf gehörigem Stämpel dem Kirchenvater Riß zum Wissen u. Benehmen mit dem zuzustellen, daß ihm die Einsicht der betreffenden Kostenanschläge u. Vorausmaße vorbehalten bleibe, u. daß derselbe der Stadtkassa die aus selber bereits bestrittenen Reparaturskosten in einem Kaplanzimmer pr 28 fl 16 xr CMz aus dem Kirchenvermögen zu vergüten, endlich die Zahlung an jeden einzelnen Unternehmer erst nach beigebrachtem Zertifikate des k.k. Herrn Kreisingenieurs über die richtige u. gut geschehene Arbeit zu leisten habe, das Kassaamt ist ebenfalls mit Abschrift zu verständigen, daß es diese 28 fl 16 xr CMz wieder in Empfang nehme, u. verrechne, dann den Vorstadtpfarrhof aus dem Inventario über die städtischen Realitäten künftig weglasse, u. das weiters Nothwendige hierüber in jeder Hinsicht veranlaße, den Erstehern der nöthigen Arbeiten im Pfarrhofe zu dem Speisgeherhäuschen, u. dem Steinmetzmeister Johann Hayder sind die betreffenden Accordprotokolle auf gehörigen Stämpel mit dem Auftrage zuzustellen, daß sie bei eintrettender günstiger Witterung u. nach
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