Ökonomische Ratsprotokolle 1840

wie ausgewittert die Mauer sei, u. wie sie aus dieser Ursache gegen die Straße heraus zu weichen scheine. Ob der auf die bloße Reparatur gemachte Kostenanschlag u. mit wie viel überspannt sei, wird ich durch die Zensur zeigen. ad 5. Ich kann den in Rede stehenden Grund nicht als einen der Kirche gehörigen betrachten, denn a. ist es von der geistlichen Vogtey selbst anerkannt, daß er zur Communication zwischen den Ortschaften Steyrdorf u. Ort u. ein öffentlicher Marktpatz sei, was er auch wirklich ist, b. folgt daraus daß er zum Theile vor der Kirche liegt, noch keineswegs, daß er der Kirche eigenthümlich gehöre, dieses müßte erst bewiesen werden, u. so lange dieses nicht geschieht, ist rechtlich anzunehmen, daß zur Kirche kein Grund außerhalb ihrer Mauer gehöre; c. ist dieser Grund der Kirche nicht unumgänglich nothwendig, u. es dürfte die hier aufgestellte Behauptung um so mehr zu verfolgen sein, als es seiner Zeit noch dahin kommen könnte, daß dieser Platz für den öffentlichen Gebrauch ganz versperrt werde, da schon derzeit von einer Ablösung desselben geredet wird. Die sonstigen Bemerkungen der geistlichen Vogtey wegen ihrer Übergehung in dieser Sache, Einseitigkeit in der Beurtheilung, einer anderen engen Straßenstreke, u. Geldverschleuderung zur Verbeßerung der Straßen glaube ich weiters ganz unberührt lassen, u. nur noch anführen zu dürfen, daß der Maãt weltliche Vogtey u. Patron der Vorstadtpfarrkirche sei. Ich trage somit an, es seien diese Gegenäußerungen

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